Hallo Zusammen,
seit 2010 sind durch höchstrichterliche Rechtsprechung unverzinste Dahrlehen mit Laufzeiten größer 12 Monate abzuzinsen.
- Gerade wenn diese Eigenkapital-Charakter haben
Wenn ich das richtig verstehe wird durch die Abzinsung des Dahrlehensbetrag der Gewinn zugeschrieben,
der durch nicht Abwertung des Dahrlehnsbetrags entsteht, da es ja zinslos igewährt wird.
Im Wirtschaftsjahr entsteht keine Geldentwertung, da kein Zins vereinbart wurde.
Genau dieser Wert ist durch Abzinsung als Gewinn zu berücksichtigen.
Nun sind Verbindlichkeiten z.B. gegenüber Gesellschaftern insofern pikant:
1. Kein Zins vereinbart
2. Laufzeit größer 12 Monate
3. Kein Dahrlehensvertrag
4. Anlagegüter z.B. Auto, Gebäude
Diese im laufenden Geschäftsjahr getätigten Dahrlehen sind ja wohl auch zu berücksichtigen.
Wenn nun ein Dahrlehensvertrag mit Laufzeit und Zins vereinbart wurde ist die Abzinsung nicht durchzuführen.
Insofern besteht Gestaltung im Dahrlehensvertrag Laufzeit bzw. Zins.
- Gewerbesteuer Abschlagssteuer usw.
Was meint ihr dazu?
Bin an reichhaltigen Antworten sehr interessiert.
viele Grüße
JoPei
seit 2010 sind durch höchstrichterliche Rechtsprechung unverzinste Dahrlehen mit Laufzeiten größer 12 Monate abzuzinsen.
- Gerade wenn diese Eigenkapital-Charakter haben
Wenn ich das richtig verstehe wird durch die Abzinsung des Dahrlehensbetrag der Gewinn zugeschrieben,
der durch nicht Abwertung des Dahrlehnsbetrags entsteht, da es ja zinslos igewährt wird.
Im Wirtschaftsjahr entsteht keine Geldentwertung, da kein Zins vereinbart wurde.
Genau dieser Wert ist durch Abzinsung als Gewinn zu berücksichtigen.
Nun sind Verbindlichkeiten z.B. gegenüber Gesellschaftern insofern pikant:
1. Kein Zins vereinbart
2. Laufzeit größer 12 Monate
3. Kein Dahrlehensvertrag
4. Anlagegüter z.B. Auto, Gebäude
Diese im laufenden Geschäftsjahr getätigten Dahrlehen sind ja wohl auch zu berücksichtigen.
Wenn nun ein Dahrlehensvertrag mit Laufzeit und Zins vereinbart wurde ist die Abzinsung nicht durchzuführen.
Insofern besteht Gestaltung im Dahrlehensvertrag Laufzeit bzw. Zins.
- Gewerbesteuer Abschlagssteuer usw.
Was meint ihr dazu?
Bin an reichhaltigen Antworten sehr interessiert.
viele Grüße
JoPei