Verkauf über Amazon FBA - von Lager Polen / Tschechien

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Verkauf über Amazon FBA - von Lager Polen / Tschechien, Welche Umsatzsteuer muss berechnet werden?
Hallo,

ich stecke gerade in einer Zwickmühle:

Wir verkaufen Waren über Amazon (Fulfillment).

D. h. Amazon übernimmt als Dienstleister den Versand - Die Rechnungserstellung an den (privaten!) Endkunden erfolgt durch uns. Amazon stellt uns Gebühren für Verkauf und Versand in Rechnung.

Seit seit einigen Wochen sind jetzt die neuen Amazon-Versand-Zentren in Polen und Tschechien in Betrieb und Amazon hat einen Teil der Waren nach dort gebracht und der Versand an die Endkunden erfolgt von dort aus.

Laut verschiedenen Zeitungsberichten und Händler-Foren müssen wir jetzt jeweils eine Steuernummer in PL und CZ beantragen und für diese Sendungen jetzt die PL/CZ MwSt. an den Endkunden in Rechnung stellen und nach PL/CZ abführen.

Laut Aussage Steuerberater und Finanzamt (keine verbindliche Auskunft!) stimmt das nicht - wir sollen weiterhin 19% dt. MwSt. berechnen und abführen. Amazon sei nur mit dem Versand beauftragt und nicht verfügungsberechtigt und von daher könne uns egal sein, wo Amazon die Waren lagert.

Was stimmt den nu? Eine verbindliche Auskunft beim FA würde vermutlich über € 2.000,00 kosten...

VG Lucy
Hallo lucy,

da ist von allem etwas richtiges dabei. Die Aussage vom Finanzamt ist aber aus meiner Sicht die falscheste. Wir hatten in unserer Kanzlei auch solch einen Mandanten.

Durch den Versand aus den Lagern ist eine Registrierung in dem jeweiligen Land notwendig. Der Händler liefert dann von dem jeweiligen Lager aus. Die umsatzsteuerliche Beurteilung erfolgt genau wie in Deutschland.

Alle Lieferungen sind erst einmal in PL/CZ steuerbar und steuerpflichtig. Werden die Lieferschwellen der anderen EU-Staaten (z.Bsp. Deutschland) überschritten, so ist in diesem Land der Ort der Lieferung und somit dessen USt anzuwenden.  !Gilt nur für Lieferungen an Privatkunden!

Bei Lieferungen nach Deutschland wird das schnell der Fall sein  und alles bleibt beim alten. Bei Lieferungen in andere EU-Staaten wird die Lieferschwelle nicht erreicht. Dann muss PL/CZ USt ausgewiesen und dort abgeführt werden.

Zu beachten sind natürlich auch die jeweiligen Landesgesetze, eventuell Pflicht zur Fiskalvertretung ec.

Ihr Steuerberater muss sich hier noch einmal auf seinen Hosenboden setzen und genauer recherchieren.

Unser Mandant ist von diesem Modell wieder zurückgetreten. Dafür darf er jetzt höher Handlinggebühren an Amazon zahlen.

MfG
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