Abgabe der Grundsteuererklärung 2022/2023 Grundsteuerreform: Steuererklärung ist bis zum 31.1.2023 abgeben Für die Neuberechnung müssen jetzt fast 36 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden.
Hallo
Grundlagen: 1. Die Grundsteuererklärung muss grundsätzlich elektronisch beim Finanzamt abgegeben werden. 2. Steuererklärung ist bis zum [COLOR=#FF33BB]31.1.2023[/COLOR] abgeben 3. Um die Grundsteuererklärung elektronisch über ELSTER abzugeben, brauchen Sie dort ein Benutzerkonto. 4. Die Benutzung des Elster-Benutzerkontos ist kostenlos. 5. Wer die Grundsteuererklärung dann immer noch nicht abgibt, riskiert ein Zwangsgeld
Warum überhaupt Änderungen bei der Grundsteuer-Berechnung? Hintergrund sind mehrere Urteile des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) , dass die Einheitsbewertung von Grundstücken und Immobilien in den alten Bundesländern seit Anfang 2002 mit dem allgemeinen Gleichheitssatz unvereinbar und damit verfassungswidrig ist. Damit kann die Grundsteuer nicht mehr in der bisherigen Form erhoben werden .
Nach Eintragung aller Werte erhalten Sie bis 2024 insgesamt 3 BESCHEIDE: [COLOR=#FF0033]Grundsteuerwertbescheid[/COLOR]: Bescheid über die Festsetzung des Grundsteuerwertes [COLOR=#FF0033]Grundsteuermessbetragsbescheid:[/COLOR] Bescheid über die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags Beide kommen unmittelbar nach Erklärung. MERKE: Nach den beiden Grundsteuerbescheiden des Finanzamtes muss noch nicht gezahlt werden. Leider können Sie aus den ersten beiden Bescheiden noch nicht ersehen, WIE HOCH IHRE ZUKÜNFTIGE Grundsteuer sein wird.
Experten raten deshalb [COLOR=#0033FF]allen[/COLOR] Eigentümern zum Einspruch gegen o.g. Finanzamt-Bescheide! Verfolgen Sie bitte hierzu auch die Artikel im Internet.
[COLOR=#FF0033]Grundsteuerbescheid[/COLOR] (von der Gemeinde) =zu zahlende neue Grundsteuer, erhalten Sie voraussichtlich 2024 [COLOR=#0033FF]Achtung[/COLOR]: Gegen diesen Bescheid können Sie keinen Einspruch einlegen in Bezug auf eine falsche Bewertung der Immobilie!
Was tun, wenn die ersten beiden Bescheide kommen? Ich gehe davon aus, dass der Grundsteuerwert „in vielen Fällen zu hoch berechnet sein wird“. Bei uns ist dass der Fall. Der auf dem Bescheid ausgewiesene [COLOR=#FF0033]Marktwert[/COLOR] unseres Hauses auf dem Bescheid ist ca. 20% höher als der "echte" Marktwert, der im Falle eines Verkaufes zu erzielen wäre. Dies führt zu höheren Grundsteuern. Und es wird nicht gerade einfach sein, das zu prüfen, denn die Einspruchsfrist beträgt nur einen Monat. Wird die Frist verpasst, steht die Grundsteuer auf die Immobilie fest, und kann nicht mehr geändert werden. Deswegen habe ich persönlich gegen alle Bescheide Einspruch eingelegt. Ich habe mich demnach abgesichert: Es ist aus meiner Sicht die einzige passable Möglichkeit, vernünftig mit der Prüfung der Werte auf den Bescheiden umzugehen. Durch den Einspruch stoppe ich den Fristablauf, bekomme genügend Zeit zur Prüfung. Der Einspruch kann natürlich jederzeit wieder zurückgezogen werden. 4 Wochen Einspruchsfrist sind aus meiner Sicht geradezu viel zu kurz um gründlich zu prüfen.
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