Verwirrung UST - Reihengeschäft?

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Verwirrung UST - Reihengeschäft?
Hallo Forum,
meine Kollegen und ich sind uns etwas uneinig über die Behandlung folgenden Sachverhaltes:
Ein Unternehmen aus Deutschland (A) kauft bei einem Lieferanten aus einem EU-Staat (B) Ware, Lieferbedingung ist EXW. Unternehmer A beauftragt eine Spedition, die die Ware von B abholt und direkt zum Kunden C bringt, der in einem Drittland sitzt. Der Unternehmer A hat in diesem Drittland eine Fiskalvertretung, ist also berechtigt die MwSt. des Drittlandes auszuweisen.

Ein Großteil der Kollegen vertritt nun die Meinung, dass der Lieferant B steuerfrei an den Unternehmer A berechnen muss, der Unternehmer A an Kunden C mit der Mehrwertsteuer des Drittlandes. Ist das so korrekt?

Vielen Dank!

P.S. Kunde ist ebenfalls Unternehmer!
Bearbeitet: juho188 - 01.09.2015 15:49:27
Hallo,

A an C  mit Mehrwertsteuer?
Die Mehrwertsteuer macht doch der Zoll als Einfuhrumsatzsteuer  :?:

schönen Gruß
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Da wir steuerlich im Drittland erfasst sind, dürfen wir dem Kunden die USt. ganz normal ausweisen. Die EUSt. holen wir uns bei der MwSt.-Anmeldung wieder. Deswegen der Hinweis auf die Fiskalvertretung.
Hallo,

Anmerkung aus meiner Sicht zur Fiskalvertretung:
Nur weil ihr berechtigt seit, die dortige MWST auszuweisen, macht es doch noch lange keinen Sinn bei einer Einfuhr diese auszuweisen ?

Ich meine in diesem Fall kommt es darauf an ob Ihr als Lieferer oder Abnehmer auftretet.
EXW deutet eher auf Lieferer hin, aber der BFH hat entschieden? das Ihr nur als Lieferer auftreten könnt, wenn ihr die UST-ID vom Land "B" habt, bzw unter dieser auftretet:

Um das ganz mal zu verdeutlichen im Fall "mittlerer Abnehmer kümmert sich um die Beförderung" was ja bei euch vorliegt.
(Dies ist aber nur eine meine persönliche eigene Lösung ;-) Ob diese richtig ist, kann ich nicht garantieren bzw sind diese Fälle sehr schwierig)

Im Fall Lieferer ergibt sich aus meiner Sicht folgende Sachlage:
1. B an A(euch) = Ruhende Lieferung = Ort der Lieferung =Beginn der Lieferung = bei B in der  EU = B muss an euch Rechnung mit dortiger MWST ausstellen. = schlecht für euch
2. A an C = Bewegte Lieferung = steuerfreie Ausfuhrlieferung = Ihr könnt Rechnung an Kunden(Unternehmer!) ohne MWST schreiben.

Da ihr vermutlich aber als Abnehmer auftretet, da ihr nicht unter der UST ID des EUR Landes von B auftretet:
gilt eigentlich folgende Lösung für euch
1. B an A(euch) = Bewegte Lieferung = steuerbefreite Innergemeinschftl Lieferung
2. A an C = ruhende Lieferung = Lieferung die der Bewegten Lieferung folgt Ort Wo die Beförderung endet §3(7) Nr. 2 = Drittland = nicht steuerbar = Rechnung ohne MWST.
Wieso Ihr jetzt unbedingt die MWST ausweisen wollt  :denk: Verstehe ich noch nicht so ganz. Das Drittland hat ja seine Einfuhrumsatzsteuer bekommen...


schönen Gruß
Bearbeitet: sroko - 09.09.2015 17:37:35
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
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