Vorsteuer anmelden für Monat vor Erhalt der Steuernummer

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Vorsteuer anmelden für Monat vor Erhalt der Steuernummer
Hallo,

das Finanzamt hat mir soeben meine Steuernummer für meine Tätigkeiten als Freiberufler zugeteilt.
Der Beginn meiner "unternehmerischen Tätigkeit" liegt bereits im Mai 2019.

Da die Anmeldung der Vorsteuer bis zum 10. Tag des Folgemonats erfolgt sein muss, ergibt sich in meiner Situation die Frage, wie ich mit der Anmeldung für den Monat Mai umzugehen habe.

Führe ich die Anmeldung für Mai:
- Sofort durch (obwohl eigentlich zu spät) ?
- Mit dem Erstellen der Anmeldung für den Juni durch?

Vielen Dank für die Hilfe!
:wink1:  Hallo anmarb,

Zitat
anmarb schreibt:
Führe ich die Anmeldung für Mai:
- Sofort durch (obwohl eigentlich zu spät) ?

Ja, sofort zum Monat Mai, hier ist die Umsatzsteuer ja auch entstanden. klar, zu später, aber eher war es ja aufgrund der fehlenden Steuernummer ja auch nicht möglich.

Zitat
anmarb schreibt:
- Mit dem Erstellen der Anmeldung für den Juni durch?

Wenn du es nun schon soweit hast, kannst du sie ja jetzt direkt dem FA melden. Die Zuordung und Meldung der USt-VA muss mit der Abgabe MAI gemacht werden.

VG,
Anni
**** Ein kurzes "Danke" oder "hat geklappt" tut net weh ;) , andere User freuen sich, wenn sie sehen, dass der Weg geht und ich sage "Dankeschee" :) ****
Hallo Annie,
und vielen Dank für die Antwort!

Ich habe verstanden, dass ich sofort die USt-VA für Mai abgeben kann/soll und ich turnusmäßig ab Juli meine Erklärungen rechtzeitig abgeben kann.
Das hilft mir weiter  :klatschen:
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