Vorsteuer nicht ziehen - zu viel Arbeit

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Vorsteuer nicht ziehen - zu viel Arbeit, Vorsteuer als BA
Hallo  :wink1: ,

bin gerade neu hier und habe viele, viele Fragen für Euch. Unsere Firma wurde gerade von einem Konzern aus USA übernommen.  Als erstes haben sie die Kreditorenbuchhaltung übernommen. Allerdings machen sie es sich etwass einfach und meinten bei Reisekostenabrechnungen ziehen sie sich keine Vorsteuer aus den Belegen, das wären Kleinbeträge und aus Wirtschaftlichkeitsgründen machen sie das nicht.  Wir buchen nach HGB.  Was meint ihr, kann man damit einfach mal so durchkommen die VSt als BA zu buchen?
:read:
Was wären denn da Eure Grenzen für "och das passt schon..."?

Gruss,
Schlossie
Hallo,

schön bescheuert würde ich das Ganze nennen, aber § 15 UStG spricht davon, dass der Unternehmer die Vorsteuer abziehen "kann". Er ist also nicht dazu gezwungen. Zieht der Unternehmer die Vorsteuer nicht, ist der Steueranteil Betriebsausgabe. Mir ist keine gegenteilige Regelung im EStG bekannt; § 9b EStG ist nicht einschlägig, da es um Reisekosten geht.

Ich würde mir das aber als schriftliche Weisung geben lassen, denn schließlich handelst Du zum Nachteil des Unternehmens.

Gruß
Gustav
Ich lass mir alles schriftlich geben, aber das machen die ja selber.  Wir haben es nur durch Zufall rausgefunden, weil wir die USt-VA machen mussten, und die VSt so niedrig war.  Dann ist uns aufgefallen, dass aus den Reisekosten nichts gezogen wurde.  Als wir nachgefragt haben wurde uns gesagt, dass sie das aus Vereinfachungsgründen nicht machen.  

Vielen Danke für die schnelle Antwort!

Schlossie
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