Hallo zusammen,
ich bin etwas unsicher bei der Frage, welche Vorsteuern ich bei einer monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung in Abzug bringen kann.
Sind es:
Vorsteuern aus Rechnungen, die in dem jeweiligen Buchungsmonat gebucht worden sind und den entsprechenden Leistungszeitraum betreffen ?
Vorsteuern aus Rechnungen, die bis Monatsultimo eingegangen sind und diesen Leistungszeitraum betreffen ?
Vorsteuern aus Rechnungen, die bis zum Tag der Ust-Voranmeldung eingegangen sind und diesen Leistungszeitraum betreffen ?
Wie definiert sich hier genau die Grenze, welche Vorsteuern ich im 1.Monat schon absetzen darf und welche erst im Folgemonat ?
Wo steht das konkret ?
In §15 UstG und §18 UstG habe ich das so nicht gefunden.
Beste Grüße
Gerald
ich bin etwas unsicher bei der Frage, welche Vorsteuern ich bei einer monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung in Abzug bringen kann.
Sind es:
Vorsteuern aus Rechnungen, die in dem jeweiligen Buchungsmonat gebucht worden sind und den entsprechenden Leistungszeitraum betreffen ?
Vorsteuern aus Rechnungen, die bis Monatsultimo eingegangen sind und diesen Leistungszeitraum betreffen ?
Vorsteuern aus Rechnungen, die bis zum Tag der Ust-Voranmeldung eingegangen sind und diesen Leistungszeitraum betreffen ?
Wie definiert sich hier genau die Grenze, welche Vorsteuern ich im 1.Monat schon absetzen darf und welche erst im Folgemonat ?
Wo steht das konkret ?
In §15 UstG und §18 UstG habe ich das so nicht gefunden.
Beste Grüße
Gerald