Vorsteuerabzug bei Ust-Voranmeldung

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[ geschlossen ] Vorsteuerabzug bei Ust-Voranmeldung
Hallo zusammen,

ich bin etwas unsicher bei der Frage, welche Vorsteuern ich bei einer monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung in Abzug bringen kann.

Sind es:



Vorsteuern aus Rechnungen, die in dem jeweiligen Buchungsmonat gebucht worden sind und den entsprechenden Leistungszeitraum betreffen ?


Vorsteuern aus Rechnungen, die bis Monatsultimo eingegangen sind und diesen Leistungszeitraum betreffen ?


Vorsteuern aus Rechnungen, die bis zum Tag der Ust-Voranmeldung eingegangen sind und diesen Leistungszeitraum betreffen ?

Wie definiert sich hier genau die Grenze, welche Vorsteuern ich im 1.Monat schon absetzen darf und welche erst im Folgemonat ?
Wo steht das konkret ?

In §15 UstG und §18 UstG habe ich das so nicht gefunden.

Beste Grüße

Gerald
Hallo,

Ich verstehe die Frage leider nicht ganz, versuche aber dennoch mal ne Antwort zu geben.

Es darf die Steuer angesetzt werden, die im Besteuerungszeitraum anfällt, also für den Zeitraum für den du die USt-Anmeldung tätigst.

Hierzu könnten dir evtl. auch die §§13 und 16 UStG helfen.

Gruß Reaper
Hallo,

o.K., ich möchte das Problem nochmal etwas verdeutlichen:

Welche Vorsteuern kann ich z.B. für den Monat März mit der Ust-VA für März in Abzug bringen ?

Die Vorsteuern aus den Rechnungen, die bis zum 31.03. eingegangen und erfasst sind ?

Oder kann ich auch noch die Vorsteuern aus den Rechnungen in der Ust-VA für März anmelden, die erst nach dem 31.03. eingehen und erfasst werden, aber den Lieferungs- und Leistungszeitraum März oder früher betreffen ?

Gruß
Gerald
Hallo Gerald,

es ist beides okay.

Aber sinnvoll ist es eigentlich, die monatlichen Buchhaltung zu erstellen und dabei auch die monatliche Vorsteuer zu ermitteln. Alles andere führt meiner Meinung nach ins Chaos! Du müsstest ja theoretisch jeden Monat noch eine Nebenbuchhaltung führen, von Vorsteuer fällig und nicht fällig. Ich wüßte nicht in wieweit dies praktikabel sein soll.

Die meisten Buchhaltungsprogramme geben auch eine Vorausschau für die monatliche Ust-Voranmeldung. Die Vorsteuer wird dabei immer monatlich berücksichtigt.

LG Ponschie
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