Vorsteuerabzug in der Bauphase eines Gebäudes

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Vorsteuerabzug in der Bauphase eines Gebäudes, Wechsel der Verwendungsabsicht von umsatzsteuerfrei zu umsatzsteuerpflichtig / Berichtigung Vorsteuerabzug
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zum Vorsteuerabzug innerhalb der Bauphase eines Gebäudes, speziell bei Änderung der zukünftigen Verwendungsabsicht.

Die ursprüngliche Verwendungsabsicht war eine steuerfreie Vermietung, ergo gibt es keinen Vorsteuerabzug auf die Bauleistungen über mehrere Jahre.

Vor Fertigstellung des Gebäudes ändert sich die Verwendungsabsicht auf umsatzsteuerpflichtige Vermietungen, ergo habe ich den vollen Vorsteuerabzug auf die Rechnungen die ab sofort eintreffen.


Wie ist mit den vorigen Rechnungen zu verfahren, aus denen bisher keine Vorsteuer geltend gemacht wurde?

1. Ich denke, dass ab dem Zeitpunkt der ersten umsatzsteuerpflichtigen Vermietung 10 Jahre lang monatlich ein Vorsteuerabzug (15a) erfolgen kann.
2. Diese Vorsteuer würde ich als VSt15a / sbE buchen
3. Gibt es eine Möglchkeit, die Vorsteuer schneller zu erhalten?


Viele Grüße
Hallo zusammen,

wie sind eure Erfahrungen, wie geht ihr mit diesem Thema um?

Viele Grüße
Vor Fertigstellung des Gebäudes ändert sich die Verwendungsabsicht auf umsatzsteuerpflichtige Vermietungen


Hallo
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Grundsätzlich richtig, über § 15a UStG zu verfahren.
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Es stellt sich die praktischere Frage, ob nicht rückwirkend die UStVA geändert werden sollen.
§15a sollte erst ab Fertigstellung gelten. §15a UStG wäre mir zu kompliziert zum Anwenden....

haben Sie evtl. mehr Details?
- Beginn der Baumaßnahme
- geplante Fertigstellung wann?
- wann hat sich die Nutzungsänderung herauskristallisiert?

Gruß

Patrick Jane
Bearbeitet: Patrick Jane - 08.11.2022 13:21:55
PJ
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