Ware aus Drittland - EUSt-Bescheid an andere dt. Firma - Reihengeschäft

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Ware aus Drittland - EUSt-Bescheid an andere dt. Firma - Reihengeschäft
Hallo zusammen,

ich habe einen etwas verzwickten Fall und hoffe, dass mir jemand helfen kann:

Ein Lieferant aus Norwegen hat Ware an eine deutsche Firma gesendet - die Zollpapiere sind auf diesen deutschen Abnehmer ausgestellt - ebenfalls der EUSt-Bescheid.

Als die Ware bei der deutschen Firma ankommt, stellt sich heraus, dass er die Ware überhaupt nicht bestellt hat.

Bevor der Lieferant aus Norwegen die Ware wieder abholen lässt, hat er unsere Firma gefragt, ob wir die Ware benötigen.  Da wir die Ware gebrauchen konnten, haben wir die Ware direkt bei der anderen deutschen Firma abgeholt.

Der norwegische Lieferant hat dem "falschen" Abnehmer eine Rechnung und Gutschrift über die Ware geschrieben und uns eine Rechnung .

Der EUSt-Bescheid ist aber auf den "falschen Abnehmer" ausgestellt. Die Einspruchsfrist für den Bescheid ist abgelaufen.

Was müssen wir bei diesem Fall bezüglich der EUSt und den Zollpapieren beachten bzw. eigentlich ist dies doch ein Reihengeschäft oder?

Vielen Dank für Eure Antworten......
Hm wirklich verzwickt.

So ist es aus meiner Sicht kein Reihengeschäft, da der andere deutsche Unternehmer B an euch C nicht das wirtschaftliche Eigentum/Verfugungsmacht übertragen kann,da er ja nie Eigentümer dieser Sache war. B handelt aus meiner Sicht  nur wie ein Spediteur mit einer sonstigen Leistung im Auftrag von A, indem er die Sache an euch liefert. Ausserdem erfordert ein Reihengeschäft ja auch eine direkte Lieferung von A an C. Dies ist ja hier auch nicht gegeben, da die Ware an B geliefert wurde.

Besser wäre es hier wohl gewesen/wird es sein, ihr macht einen Kaufvertrag mit B und fertig und B kauft die Waren von A.Dann kann B sich die EUSt als Vorsteuer auch wirklich mit Berechtigung wiederholen und ihr habt eine normale Lieferung mit B.

Da ich aber im Dienstleistungsbereich arbeite und wir hauptsächlich  s.L. erbringen und  ich somit nicht von der Praxis mit dem Zoll berichten kann, habe ich nur die o.g. Lösung. Eventuell ist ja auch noch eine Korrektur beim Zoll möglich.

Gruß

Maik
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Guten Morgen :wink1:

die Korrektur beim Zoll, wie Maik oben geschrieben hat ist gar nicht so unlogisch. Bevor ihr jetzt einen riesen Aufwand betreibt, ruft bitte ersteinmal den für euch zuständigen Zoll an und erklärt denen den Sachverhalt. Die Beamten dort sind eigentlich immer sehr nett und auch bemüht solche Dinge mit mögl. wenig Aufwand zu klären.

Dort bekommst du auf jeden Fall die Auskunft wie ihr das Regeln müsst, damit ihr mit dem Zoll und der EUST keine Probleme bekommt.
Bearbeitet: Momo - 20.09.2012 06:50:03 (Schreibfehler)
Vielen Dank für Eure Hilfe  :D
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