Hallo alle,
es geht um ein Unternehmen, welches zum 01.01.2016 vom FA aufgefordert wurde ab 01.01 einen Betriebsvermögensvergleich (IST-Versteuerung) zu machen. Es muss eine Eröffnungsbilanz erstellt werden.
Die Eröffnungsbilanz ist fast fertig. Allerdings gibt es eine Unklarheit bzgl. der Umsatzsteuer von offenen Forderungen aus dem Vorjahr.
Angenommen es gibt aus dem Jahr 2015 eine Forderung 11.900 EUR inkl. UST. Gebucht wurde als Eröffnungsbuchung im neuen Jahr 1401 (Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) an 9000 (Saldenvorträge Sachkonten - SKR03) mit einem Betrag von 11.900 EUR. Als die Zahlung eingegangen ist im Januar wurde dann 1210 (Bank) an 1401 (Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) gebucht.
So wie ich das verstehe, muss man die Forderungen aus dem Vorjahr (2015) im Jahr 2016 im Rahmen des Jahresabschlusses als Übergangsgewinn versteuern. Was ist mit der Umsatzsteuer? Ist die sofort fällig? Wie würden die richtigen Buchungssätze lauten?
Vielen Dank im Voraus.
Viele Grüße,
Konstantin
es geht um ein Unternehmen, welches zum 01.01.2016 vom FA aufgefordert wurde ab 01.01 einen Betriebsvermögensvergleich (IST-Versteuerung) zu machen. Es muss eine Eröffnungsbilanz erstellt werden.
Die Eröffnungsbilanz ist fast fertig. Allerdings gibt es eine Unklarheit bzgl. der Umsatzsteuer von offenen Forderungen aus dem Vorjahr.
Angenommen es gibt aus dem Jahr 2015 eine Forderung 11.900 EUR inkl. UST. Gebucht wurde als Eröffnungsbuchung im neuen Jahr 1401 (Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) an 9000 (Saldenvorträge Sachkonten - SKR03) mit einem Betrag von 11.900 EUR. Als die Zahlung eingegangen ist im Januar wurde dann 1210 (Bank) an 1401 (Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) gebucht.
So wie ich das verstehe, muss man die Forderungen aus dem Vorjahr (2015) im Jahr 2016 im Rahmen des Jahresabschlusses als Übergangsgewinn versteuern. Was ist mit der Umsatzsteuer? Ist die sofort fällig? Wie würden die richtigen Buchungssätze lauten?
Vielen Dank im Voraus.
Viele Grüße,
Konstantin