Weiterberechnung von Lohnsteuer bei Abfindung

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Weiterberechnung von Lohnsteuer bei Abfindung, Abfindungszahlung von anderem Unternehmen wegen "Betriebsübergang"
Hallo zusammen,

wir haben den Großteil unseres Geschäftsbetriebs eingestellt, da unsere Technologie an einen  Mitbewerber verkauft wurde.
In diesem Zuge mussten viele Mitarbeiter entlassen werden...

Unser Mitbewerber wurde in diesem zusammenhang wegen eines Betriebsübergangs in die Kündigungsschutzklagen mit aufgenommen und hat eine Abfindungszahlung angeboten, die auch angenommen wurde.

Nun sollen wir die Abfindung abrechnen und die anfahlende Lohtnsteuer und ggf. Einkommenssteuer an unseren Mitbewerber in Rechnung stellen, er zahlt die Nettoabfindung direkt an die Mitarbeiter und wir führen die Steuern ab.

Jetzt meine Frage:
Funktioniert das einfach so und, was noch wichtiger ist, stelle ich die Rechnung über die Lohnsteuer mit Umsatzsteuer oder gilt es als "durchlaufender Posten"?

Vielen Dank schon einmal für die Hilfe!
Hallo kienzle2017,

Zitat
kienzle2017 schreibt:
Jetzt meine Frage:
Funktioniert das einfach so und, was noch wichtiger ist, stelle ich die Rechnung über die Lohnsteuer mit Umsatzsteuer oder gilt es als "durchlaufender Posten"?

Laut deiner Schilderung ist es ganz klar ein Durchlaufender Posten.

Es muss bereits bei Verausgabung bzw. Vereinnahmung des Betrages die Verpflichtung und der Wille bestehen, das Geld weiterzuleiten.

VG,
Anni
**** Ein kurzes "Danke" oder "hat geklappt" tut net weh ;) , andere User freuen sich, wenn sie sehen, dass der Weg geht und ich sage "Dankeschee" :) ****
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