Welche Umsatzsteuer bei Volumenlizenzen an internationale Privat/Geschäftskunden

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Welche Umsatzsteuer bei Volumenlizenzen an internationale Privat/Geschäftskunden, Wie wird die Umsatzsteuer bei digitalen Gütern, bspw. Volumenlizenzen für ein Softwareprodukt im internationalen Bereich gehandhabt?
Hallo liebe Mitglieder,

ich bin nun schon etwas länger auf der Suche nach einer Antwort auf meine Frage … und gefühlt um so länger ich suche, um so mehr Antworten finde ich, aber keine klare eindeutige. Daher vielleicht könnt ihr mir helfen?

Angenommen man hat ein Softwareprodukt, bei welchem man Volumenlizenzen verkauft, sprich 5 € / Benutzer / Monat und diese Lizenzen international verkauft werden, sowohl an Privatpersonen als auch Unternehmen, letzteres steht ganz klar im Vordergrund, wie verhält es sich dann hier mit der Steuer?

Wird eine Umsatzsteuer von 19 % berechnet, da unser Firmensitz in Deutschland ist? Oder berechnet sich die Steuer anhand des Landes, in welchem der Kunde sitzt? Ist die Regelung sowohl für Privatpersonen als auch Unternehmen gleich oder wird hier unterschieden? Und gibt es einen Unterschied ob innerhalb Europa vs. weltweit?

Ich habe jetzt schon einige verschiedene Aussagen gelesen und bin daher etwas verunsichert. Falls es dazu eine klare und eindeutige Übersichtsseite gibt, auf welcher dies erklärt ist oder mir jemand hier weiterhelfen könnte, wäre dies super.

Vielen Dank im Voraus!
Ganz klares Umsatzsteuerrecht: ihr stellt eine sonstige Leistung zur Verfügung (§ 3a UStG). An Privatpersonen gilt (1), also werden 19% fällig, weil eure Adresse in Deutschland liegt. Bei Firmenkunden fällt (2) an, wonach das Empfängerland ausschlaggebend ist, dann könnt ihr dort eine Reverse Charge Rechnung stellen (wenn ihr eine USt-ID habt). Also gar keine Steuer und nur eine Nettorechnung.

Ganz wichtig: Wenn der Kunde keine USt-ID hat, ist er eine Privatperson nach deutschem Recht.

Nun gibt es zwei Ausnahmen: 1: Ihr erbringt die Leistung über iTunes, Google oder ähnliche Anbieter. In dem Fall erbringt ihr die Leistung gegenüber eben den Stores und nicht den Endkunden. Zweite Ausnahme: Ihr tragt in eure AGB´s ein, dass ihr keine Geschäftskunden zulässt (iTunes macht so etwas), so könnt ihr alle Leistungen mit 19% abrechnen.

Nur eine Sache.... ich kenne weder die App noch weiß ich etwas über die Infrastruktur von euch. Das Produkt könnte z.B. aus irgendeinem Grund nach § 4 Steuerbefreit sein oder ähnlichen Ausnahmen, . Wenn du dir das jetzt ausdruckst und hoffst, dass dies Rechtsicherheit hat... es könnte ein Fallstrick geben, der dir dort ein Bein stellt. Ich rate dazu, gehe zu einem / deinem Steuerberater und lasse dir ein steuerliches Gutachten über dein Produkt anfertigen. Wenn der auf die gleiche Lösung kommt: Prima. Druck dir das aus und wenn es falsch ist, könnt ihr den Steuerberater verklagen.

Sanity
Zitat
Sanity schreibt:
An Privatpersonen gilt (1)

An Privatpersonen gilt in diesem Fall  (5) S.1 S.2 Nr.3. Sollte die Grenze von 10.000 Euro überschritten sein, ist die Rechnung mit der Umsatzsteuer des jeweiligen Landes des Empfängers auszustellen.
Bearbeitet: Macaslaut - 22.01.2022 10:15:57
Zitat
Macaslaut schreibt:
Zitat
Sanity schreibt:
An Privatpersonen gilt (1)
An Privatpersonen gilt in diesem Fall  (5) S.1 S.2 Nr.3. Sollte die Grenze von 10.000 Euro überschritten sein, ist die Rechnung mit der Umsatzsteuer des jeweiligen Landes des Empfängers auszustellen.

Das ist es, was ich meine. Wenn die Verteilung der Lizenzen und die danach folgende Dienstleistung hauptsächlich automatisch erfolgt, dann würde schon ein ganz anderer Paragraph greifen, wie Macaslaut erwähnt hat. Wenn ihr manuell die Accounts verteilt und es eine klassische Download-Software ist, dann wäre meine Antwort richtig.

Solche Fragen MÜSSEN durch einen Steuerberater geklärt werden, sonst kann es nach hinten richtig teuer werden.

Sanity.
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