Werbungskosten aus Vorjahr im Folgejahr buchen

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Werbungskosten aus Vorjahr im Folgejahr buchen, wegen einem technischen Versehen wurde ein Teil der werbungskostzen nicht geltend gemacht
Hallo,

wir sind eine GbR (2 Personen) und hatten in 2014 für 2011/2012/2013 eine Betriebsprüfung.

Dem Prüfer habe ich erklärt, dass ich im Jahr 2013 die Werbungskosten wegen einem technischen Versehen nicht geltend gemacht habe und deshalb auf die beiden Folgejahre verteilt habe.
Der Grund des Versehens: für die betreffenden Werbekosten haben wir ein extra Konto eingerichtet (ebay-Gebühren). Bei der EÜ-Rechnung hätte dieses Konto manuell zugeordnet werden müssen, was aber nicht erfolgt ist.

Der Betriebsprüfer hat angeboten, die Kosten richtig zu buchen. Auf meine Frage, ob es auch so gänge, wie ich gebucht habe (Kosten je zur Hälfte in die beiden Folgejahre) hat er zugestimmt.

Jetzt meldet sich das Finanzamt und moniert, dass wir Kosten nicht im betreffendne Jahr verbucht haben. Das Finanzamt will die Kosten also rausrechnen und wir sollen Steuern nachzahlen.
Der Betriebsprüfer will sich nicht mehr erinnern.
Durch die Betriebsprüfung sind die betreffenden Bescheide der Steuerjahre endgültig und somit nicht mehr änderbar.

Für uns stellt sich die Situation jetzt so dar, dass wir   Werbungskosten von ca. 10 T EUR  hatten, damit Umsätze generiert haben, die Kosten aber nicht absetzen dürfen.

Welche Chancen oder Möglichkeiten haben wir, dass trotzdem die Werbungskosten berücksictigt werden können?

Mir fallen momentan nur 2 Gegenargumente ein:

1.) Ich erkläre an Eides statt, dass der Steuerprüfer meine Umbuchung akzeptiert hat.
2.) Ich verlange die schriftlichen Aufzeichnungen des Prüfers zur Einsicht

Was meinen die Experten?

Vielen Dank im Voraus für Hinweise und Ratschläge.
Hallo avec,

das ist meiner Meinung nach kein Thema für das Forum. Hier sollte schon ein Fachmann direkt drüber schauen.
Sollte es stimmen, dass die Bescheide nach der Prüfung endgültig sind, hat das Finanzamt aus meiner Sicht keine Möglichkeiten zum ändern.
Es ist egal was der Prüfer bei der Prüfung gesagt hat. Er hat die Prüfung abgeschlossen, er hätte erkennen können das etwas falsch ist und hat doch neue Bescheide erlassen. Alle Änderungen hätten im Rahmen der Betriebsprüfung erfolgen müssen.
Ich sehe keine Änderungsvorschrift die hier anwendbar ist.
Bei neuen Bescheiden auf alle Fälle Einspruch einlegen.

MfG
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