Hallo Ihr Lieben,
ich habe eine sehr wichtige Frage!!!
Wenn ein Einzelunternehmer ust-pflichtig ist, aber irgendwann Insolvenz anmelden muss und die fällige Ust dem Finanzamt z. T. nicht mehr abführen kann, ist es dann so, dass der Rechnungsnehmer die beanspruchte Vorsteuer zurückzahlen muss???
Also haftet man sozusagen für die Zahlung der Ust, wenn man Vorsteuern geltend macht? Ein Bekannter behauptete nämlich, dass es ein Gesetz gibt, dass besagt, dass sichergestellt sein muss, dass der Rechnungssteller die Ust abführen wird und kann.
Er war sich da total sicher. Ich finde das sehr beunruhigend! :? Das würde ja bedeuten, dass man immer prüfen muss, wie es mit die Zahlungsfähigkeit des Rechnungsstellers steht, auch wenn der die Leistung uns gegenüber erbracht hat.
Kann mir jemand hierfür die Gesetzesgrundlage nennen. Ich bin leider im Ust-Recht nicht so sattelfest.
Ein schönes Wochenende und vielen Dank schon mal!
LG die Ponschie
ich habe eine sehr wichtige Frage!!!
Wenn ein Einzelunternehmer ust-pflichtig ist, aber irgendwann Insolvenz anmelden muss und die fällige Ust dem Finanzamt z. T. nicht mehr abführen kann, ist es dann so, dass der Rechnungsnehmer die beanspruchte Vorsteuer zurückzahlen muss???
Also haftet man sozusagen für die Zahlung der Ust, wenn man Vorsteuern geltend macht? Ein Bekannter behauptete nämlich, dass es ein Gesetz gibt, dass besagt, dass sichergestellt sein muss, dass der Rechnungssteller die Ust abführen wird und kann.
Er war sich da total sicher. Ich finde das sehr beunruhigend! :? Das würde ja bedeuten, dass man immer prüfen muss, wie es mit die Zahlungsfähigkeit des Rechnungsstellers steht, auch wenn der die Leistung uns gegenüber erbracht hat.
Kann mir jemand hierfür die Gesetzesgrundlage nennen. Ich bin leider im Ust-Recht nicht so sattelfest.
Ein schönes Wochenende und vielen Dank schon mal!
LG die Ponschie