Guten Morgen!
Wir haben einen etwas vertrackten Fall bei uns, der zu Diskussionen geführt hat:
Wir haben im Rahmen einer EXW- Lieferung, im Auftrag unseres Kunden in Belgien, die Firma TNT mit der Abholung und Lieferung von Waren (Deutschland -> Belgien) beauftragt. Die Abrechnung sollte über die TNT-Kundennummer unseres belgischen Kunden erfolgen. Dieser Lieferung wurde auch erfolgreich ausgeführt.
Im Anschluss hat jedoch unser belgischer Kunde die Kostenübernahme durch Rückbelastung bei TNT abgelehnt. TNT stellte nun uns die Leistung (inklusive diverser Gebühren) in Rechnung und berechnete die volle Umsatzsteuer im Rahmen einer nationalen Leistung.
Im Nachhinein stellten wir den Kunden, nach langem Hick Hack, auf Abholung (Selbstorganisation des Transportes) um.
Da dies dem Kunden nicht schmeckte, bot dieser im Zuge an die Kosten nun doch zu übernehmen.
Diese wurden dem Kunden nun mit dem TNT-Rechnungsbruttobetrag zuzüglich der entstandenen Mahngebühren seitens TNT in Rechnung gestellt.
Nun moniert unser Kunde jedoch die in diesem Betrag weiterberechnete Mehrwertsteuer auf die Transportkosten.
Nun zur eigentlichen Fragestellung:
Ist die Weiterbelastung der Mehrwertsteuer in diesem Fall unzulässig? Und dann bitte: Warum?
Könnt Ihr mir bei dieser Fragestellung helfen?
Wir haben einen etwas vertrackten Fall bei uns, der zu Diskussionen geführt hat:
Wir haben im Rahmen einer EXW- Lieferung, im Auftrag unseres Kunden in Belgien, die Firma TNT mit der Abholung und Lieferung von Waren (Deutschland -> Belgien) beauftragt. Die Abrechnung sollte über die TNT-Kundennummer unseres belgischen Kunden erfolgen. Dieser Lieferung wurde auch erfolgreich ausgeführt.
Im Anschluss hat jedoch unser belgischer Kunde die Kostenübernahme durch Rückbelastung bei TNT abgelehnt. TNT stellte nun uns die Leistung (inklusive diverser Gebühren) in Rechnung und berechnete die volle Umsatzsteuer im Rahmen einer nationalen Leistung.
Im Nachhinein stellten wir den Kunden, nach langem Hick Hack, auf Abholung (Selbstorganisation des Transportes) um.
Da dies dem Kunden nicht schmeckte, bot dieser im Zuge an die Kosten nun doch zu übernehmen.
Diese wurden dem Kunden nun mit dem TNT-Rechnungsbruttobetrag zuzüglich der entstandenen Mahngebühren seitens TNT in Rechnung gestellt.
Nun moniert unser Kunde jedoch die in diesem Betrag weiterberechnete Mehrwertsteuer auf die Transportkosten.
Nun zur eigentlichen Fragestellung:
Ist die Weiterbelastung der Mehrwertsteuer in diesem Fall unzulässig? Und dann bitte: Warum?
Könnt Ihr mir bei dieser Fragestellung helfen?
Bearbeitet:
Carsten75 - 08.03.2016 08:34:36