Buchungsperioden für Quartalscontrolling sperren

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Buchungsperioden für Quartalscontrolling sperren
Für viele hier wahrscheinlich nicht fachgerecht.
Ich habe jedoch eine für mich exestentielle Frage.
Darf man Buchungsfälle wie Eingangsrechnungen, Gutschriften oder Bewilligungen in späteren Buchungsperioden buchen, nur weil die Zahlen für das Quartalscontrolling sich im Nachhinein nicht mehr ändern sollen (Vorgabe Geschäftsführer)?  :(  :o
Für fachgerechte Antwort wäre ich mehr als dankbar.
Hallo Mluge,

nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) sind die Geschäftsvorfälle:
- fortlaufend,
- vollständig,
- richtig,
- zeitgerecht und
- sachlich geordnet
zu buchen.

Siehe auch: § 238 (1) und § 239 (2) HGB!

Näheres findet sich bestimmt auch bei Rechnungswesen-Portal!

Bis dann!!! Gruß fbausw!!!
Hallo zusammen,

das Problem ist ja kein Neues! Einerseits die Anforderung, alle Geschäftsvorfälle vollständig und zeitgerecht zu buchen und andererseits der Anspruch, verlässliche Berichte (z.B. quartalsweise) mit belastbaren (!!!) Zahlen vorzulegen. Wie soll ein Geschäftsführer Entscheidungen treffen und sein Unternehmen führen, wenn Aussagen zur einem bestimmten Stichtag über die wirtschaftliche Situation (Quartalsbericht) sich im Nachhinein in jede beliebige Richtung ändern können?
Die Lösung ist, zumindest theoretisch, einfach: die Bildung von Abgrenzungen. Am Ende des Quartals sollte ein Unternehmen wissen, welche Leistungen es in Anspruch genommen hat, aber noch keine Eingangsrechnung gebucht wurde. Diese Leistungen werden bewertet und als Abgrenzung für ausstehende Rechnungen in den Quartalsabschluß eingebucht. Für bereits erbrachte Leistungen, für die noch keine Ausgangrechung erstellt wurde, werden Umsatzabgrenzungen gebildet. Eigentlich im Kern nicht anders, als zum Geschäftsjahresschluss. In den Folgeperioden werden dann diese Abgrenzungen suksessive bei Erhalt der Eingangsrechung bzw. Erstellung der Ausgangsrechnungen aufgelöst.
Klingt einfach, ist in der Praxis aber nicht ganz so trivial. Dennoch ist diese Prozedur meiner Meinung nach unumgänglich und soweit ich es aus meiner persönlichen Erfahrung beurteilen kann, gängige Praxis.

sonnige Grüße
Maike
Zitat
Die Lösung ist, zumindest theoretisch, einfach: die Bildung von Abgrenzungen. Am Ende des Quartals sollte ein Unternehmen wissen, welche Leistungen es in Anspruch genommen hat, aber noch keine Eingangsrechnung gebucht wurde.
Na ja, dies sollte natürlich jeden Monat gemacht werden. Darum ging es aber im Grunde ja nicht. Es ging darum, wenn Sachverhalte wirklich vergessen wurden und im Nachhinein aufschlagen.
Meine simple Meinung:
Die Vergangenheit wird nicht verändert, schon mal garnicht, wenn irgendwas offiziell kommuniziert wurde. Gerade Quartalsabschlüsse müssen bei manchen Unternehmen ja auch veröffentlicht werden, da kann dann auch garnichts mehr verändert werden.
Hallo...

Zitat
Otscho schreibt:
Na ja, dies sollte natürlich jeden Monat gemacht werden. Darum ging es aber im Grunde ja nicht. Es ging darum, wenn Sachverhalte wirklich vergessen wurden und im Nachhinein aufschlagen.

...klar soll es jeden Monat gemacht werden. Kam jetzt nicht so raus, das es hier ausschließlich um vergessene Sachverhalte geht. Ich habe die Frage eher grundsätzlich aufgefasst. Es gibt eine Menge Unternehmen, in denen das Thema "Periodenschluss" unpopulär ist. Da werden unterjährig manchmal Buchungen mehrere Monate rückwirkend gebucht. Da weint das Controllerherz....

Vergangenes ist Vergangenheit und wenn Fehler oder ein unvorhergesehener Sachverhalte aufschlagen, müssen Sie periodenfremd gebucht und entsprechend kommentiert werden. Ein Jahresabschluss wird nach Testat ja auch nicht mehr verändert...auch wenn im Folgejahr noch Belege auftauchen  :read:

Gruß
Maike
Hallo,

also ich persönlich kenne das so, dass die Buchhaltung i. d. R. bis zu einem festen Termin im neuen Monat die Möglichkeit hat Rg. aus den älteren Monaten / dem alten Monat in den alten Monat zu buchen. Dieser Termin ist je nach Fa. sehr starr oder in Absprache mit der Kostenrechnung / dem Controlling flexibel änderbar. Danach wird der alte Monat gesperrt und die Kostenrechnung / das Controlling beginnen bezgl. des alten Monats mit ihrer Arbeit. Der alte Monat wird zum Buchen dann nur noch in Absprache / auf Anweisung der Kostenrechnung / des Controllings geöffnet.

Innerjährliche manuelle Abgrenzungen aufgrund von Monatsverschiebern kenne ich praktisch nicht. Sowas gibt es i. d. R. nur beim Jahresabschluss.

Bei z. B. SAP R/3 ist das hingegen Gang und Gäbe (==> WE/RE-Verrechnungskonto). Da wird z. B. bei FB nach WE von der AV der WE gebucht und das System bucht, nachdem es auf Daten aus der Bestellung zurückgegriffen hat, die Abgrenzung. Bei dem späteren Buchen der FB-Rg. wird die Abgrenzung dann aufgelöst. Evtl. Abw. landen dann auf dem Preisdifferenzenkonto.

Bis dann!!! Gruß fbausw!!!
Hallo,

gerade bei Monatsabschlüssen finde ich die Bildung von Abgrenzungen sinnvoll, da gerade bei Kosten, die nur einmal im Jahr oder halbjährlich in Rechnung gestellt werden, aber das gesamte Jahr betreffen, das Periodenergebnis massiv verfälschen können, zum Beispiel Grundabgaben, KFZ-Steuern oder diverse Beiträge.

Diziplin ist bei Periodenabschlüssen extrem wichtig, was jedem, der irgendwie etwas bucht begreiflich gemacht werden muss. Es gibt nichts hässlicheres, als in einem aufwändigen Report Zahlen zu kommentieren und vorzustellen, die sich schon überholt haben oder einfach nur falsch sind.

Viele Grüße
Ich finde auch es sollte eine Abgrenzung geben.
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