Buchungsperioden für Quartalscontrolling sperren

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
Buchungsperioden für Quartalscontrolling sperren
Für viele hier wahrscheinlich nicht fachgerecht.
Ich habe jedoch eine für mich exestentielle Frage.
Darf man Buchungsfälle wie Eingangsrechnungen, Gutschriften oder Bewilligungen in späteren Buchungsperioden buchen, nur weil die Zahlen für das Quartalscontrolling sich im Nachhinein nicht mehr ändern sollen (Vorgabe Geschäftsführer)?  :(  :o
Für fachgerechte Antwort wäre ich mehr als dankbar.
Hallo Mluge,

nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) sind die Geschäftsvorfälle:
- fortlaufend,
- vollständig,
- richtig,
- zeitgerecht und
- sachlich geordnet
zu buchen.

Siehe auch: § 238 (1) und § 239 (2) HGB!

Näheres findet sich bestimmt auch bei Rechnungswesen-Portal!

Bis dann!!! Gruß fbausw!!!
Hallo zusammen,

das Problem ist ja kein Neues! Einerseits die Anforderung, alle Geschäftsvorfälle vollständig und zeitgerecht zu buchen und andererseits der Anspruch, verlässliche Berichte (z.B. quartalsweise) mit belastbaren (!!!) Zahlen vorzulegen. Wie soll ein Geschäftsführer Entscheidungen treffen und sein Unternehmen führen, wenn Aussagen zur einem bestimmten Stichtag über die wirtschaftliche Situation (Quartalsbericht) sich im Nachhinein in jede beliebige Richtung ändern können?
Die Lösung ist, zumindest theoretisch, einfach: die Bildung von Abgrenzungen. Am Ende des Quartals sollte ein Unternehmen wissen, welche Leistungen es in Anspruch genommen hat, aber noch keine Eingangsrechnung gebucht wurde. Diese Leistungen werden bewertet und als Abgrenzung für ausstehende Rechnungen in den Quartalsabschluß eingebucht. Für bereits erbrachte Leistungen, für die noch keine Ausgangrechung erstellt wurde, werden Umsatzabgrenzungen gebildet. Eigentlich im Kern nicht anders, als zum Geschäftsjahresschluss. In den Folgeperioden werden dann diese Abgrenzungen suksessive bei Erhalt der Eingangsrechung bzw. Erstellung der Ausgangsrechnungen aufgelöst.
Klingt einfach, ist in der Praxis aber nicht ganz so trivial. Dennoch ist diese Prozedur meiner Meinung nach unumgänglich und soweit ich es aus meiner persönlichen Erfahrung beurteilen kann, gängige Praxis.

sonnige Grüße
Maike
Zitat
Die Lösung ist, zumindest theoretisch, einfach: die Bildung von Abgrenzungen. Am Ende des Quartals sollte ein Unternehmen wissen, welche Leistungen es in Anspruch genommen hat, aber noch keine Eingangsrechnung gebucht wurde.
Na ja, dies sollte natürlich jeden Monat gemacht werden. Darum ging es aber im Grunde ja nicht. Es ging darum, wenn Sachverhalte wirklich vergessen wurden und im Nachhinein aufschlagen.
Meine simple Meinung:
Die Vergangenheit wird nicht verändert, schon mal garnicht, wenn irgendwas offiziell kommuniziert wurde. Gerade Quartalsabschlüsse müssen bei manchen Unternehmen ja auch veröffentlicht werden, da kann dann auch garnichts mehr verändert werden.
Hallo...

Zitat
Otscho schreibt:
Na ja, dies sollte natürlich jeden Monat gemacht werden. Darum ging es aber im Grunde ja nicht. Es ging darum, wenn Sachverhalte wirklich vergessen wurden und im Nachhinein aufschlagen.

...klar soll es jeden Monat gemacht werden. Kam jetzt nicht so raus, das es hier ausschließlich um vergessene Sachverhalte geht. Ich habe die Frage eher grundsätzlich aufgefasst. Es gibt eine Menge Unternehmen, in denen das Thema "Periodenschluss" unpopulär ist. Da werden unterjährig manchmal Buchungen mehrere Monate rückwirkend gebucht. Da weint das Controllerherz....

Vergangenes ist Vergangenheit und wenn Fehler oder ein unvorhergesehener Sachverhalte aufschlagen, müssen Sie periodenfremd gebucht und entsprechend kommentiert werden. Ein Jahresabschluss wird nach Testat ja auch nicht mehr verändert...auch wenn im Folgejahr noch Belege auftauchen  :read:

Gruß
Maike
Hallo,

also ich persönlich kenne das so, dass die Buchhaltung i. d. R. bis zu einem festen Termin im neuen Monat die Möglichkeit hat Rg. aus den älteren Monaten / dem alten Monat in den alten Monat zu buchen. Dieser Termin ist je nach Fa. sehr starr oder in Absprache mit der Kostenrechnung / dem Controlling flexibel änderbar. Danach wird der alte Monat gesperrt und die Kostenrechnung / das Controlling beginnen bezgl. des alten Monats mit ihrer Arbeit. Der alte Monat wird zum Buchen dann nur noch in Absprache / auf Anweisung der Kostenrechnung / des Controllings geöffnet.

Innerjährliche manuelle Abgrenzungen aufgrund von Monatsverschiebern kenne ich praktisch nicht. Sowas gibt es i. d. R. nur beim Jahresabschluss.

Bei z. B. SAP R/3 ist das hingegen Gang und Gäbe (==> WE/RE-Verrechnungskonto). Da wird z. B. bei FB nach WE von der AV der WE gebucht und das System bucht, nachdem es auf Daten aus der Bestellung zurückgegriffen hat, die Abgrenzung. Bei dem späteren Buchen der FB-Rg. wird die Abgrenzung dann aufgelöst. Evtl. Abw. landen dann auf dem Preisdifferenzenkonto.

Bis dann!!! Gruß fbausw!!!
Hallo,

gerade bei Monatsabschlüssen finde ich die Bildung von Abgrenzungen sinnvoll, da gerade bei Kosten, die nur einmal im Jahr oder halbjährlich in Rechnung gestellt werden, aber das gesamte Jahr betreffen, das Periodenergebnis massiv verfälschen können, zum Beispiel Grundabgaben, KFZ-Steuern oder diverse Beiträge.

Diziplin ist bei Periodenabschlüssen extrem wichtig, was jedem, der irgendwie etwas bucht begreiflich gemacht werden muss. Es gibt nichts hässlicheres, als in einem aufwändigen Report Zahlen zu kommentieren und vorzustellen, die sich schon überholt haben oder einfach nur falsch sind.

Viele Grüße
Ich finde auch es sollte eine Abgrenzung geben.
Seiten: 1
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (1 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):
Anzeige

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Toolpaket - Planung:
4 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 149,- EUR statt 227,- EUR bei Einzelkauf
Button__subThema.PNG RS Toolpaket - Controlling:
6 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 189,- EUR statt 286,- EUR bei Einzelkauf
Button__subThema.PNG RS FiBu Paket:

8 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 39,- EUR statt 49,- EUR bei Einzelkauf
Anzeige
Excel-Vorlage: RS Controlling System

Stellenanzeigen

Accountant General Ledger (gn) Vollzeit/Teilzeit
Deine Aufgabe bei DKV Mobility? Als Teil einer führenden europäischen B2B Plattform für On-the-Road Paymentlösungen, arbeitest Du in einem spannenden Umfeld. Unsere Aufgaben definieren sich durch unseren Purpose: To drive the transition towards an efficient and sustainable future of mobility. Wir... Mehr Infos >>

Objektbuchhalter:in (m/w/d)
DGIM ist seit 20 Jahren ein aufstrebendes familiengeführtes Immobilienunternehmen und im Sektor Health Care, seit Jahren der bundesweit führende Property Manager. In unserer Unternehmensgruppe betreuen wir mit über 180 Mit­arbeiterinnen und Mitarbeiter bundesweit in unsere acht Niederlassungen üb... Mehr Infos >>

Buchhalter:in (m/w/d)
Wir sind seit über 35 Jahren ein in Frankfurt ansässiges Immobilienunternehmen und investieren und verwalten unseren eigenen Immobilienbestand. Wir suchen zum baldigen Eintritt eine:n Buchhalter:in (m/w/d). Sie verfügen über eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung und haben Erfahrung... Mehr Infos >>

Finanzkoordination für Drittmittelprojekte (m/w/d)
Die Ludwig-Maximilians-Universität München ist eine der führenden Univer­sitäten in Europa mit einer über 500-jährigen Tradition. Sie steht für anspruchs­volle aka­demische Aus­bildung und heraus­ragende For­schung. Das Referat beschäftigt sich mit Drittmitteln, die eine wichtige Finanzierungs­qu... Mehr Infos >>

Risikocontroller (m/w/d) für das Risikomanagement Factoring
Die activ factoring AG mit Sitz in München ist eine Tochtergesellschaft der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG, Österreichs größte und erfolgreichste Regionalbank. Wir sind einer der führenden Factoring-Dienstleister in Deutschland und auch Ansprechpartner für maßgeschneiderte Lösungen zur Fo... Mehr Infos >>

Bilanz-/Hauptbuchhalter (m/w/d)
Der Verkehr ist unsere Welt. Die Produkte und Systeme von SWARCO machen ihn sicherer, flüssiger und komfortabler. 5.500 MobilitätsexpertInnen arbeiten weltweit an den Verkehrslösungen für morgen und übermorgen. Zu besetzen ist eine Stelle als Bilanz‑​/Hauptbuchhalter (m/w/d) Mehr Infos >>

Mitarbeiter:in Buchhaltung & Controlling (w/m/d)
Die Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft (Stiftung EVZ) ist eine Stiftung öffentlichen Rechts. Sie unterstützt Überlebende nationalsozialistischer Verfolgung und stärkt das Engagement ihrer Nachkommen, agiert gemeinsam mit jungen Menschen für lebendiges Erinnern an die Schicksal... Mehr Infos >>

Buchhalter (m/w/d) als Key-User für Finanzsysteme im Bereich Rechnungswesen
Die Städtisches Krankenhaus Kiel GmbH versorgt als Schwerpunktversorger mit 605 Planbetten jährlich rund 26.000 Patient*innen stationär sowie über 46.000 Patient*innen ambulant. Das Haus verfügt über zehn medizinische Fachabteilungen, weitere Funktionsabteilungen und ein medizinisches Versorgungs... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-2.jpg       
Die E-Rechnung ist ab 2025 Pflicht: Tipps zur Umsetzung!
Ab 1.1.25 gelten zahlreiche gesetzliche Neuregelungen zur Umsetzung der E-Rechnung im B2B-Bereich. Bei der Umsetzung gibt es aber häufig noch viele Detail- und Praxisfragen. Im Webinar der Haufe Akademie erhalten Sie einen Überblick über alle wesentlichen Neuerungen und Anwendungshinweise zur neuen E-Rechnungspflicht.  Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Excel-Vorlage für Angebotsvergleich

Angebotsvergleich Excel 290px.jpg
Formelgestützte Ermittlung des "besten" Angebots durch Gegenüberstellung der Angebotskonditionen verschiedener Anbieter. Das Excel-Tool bietet einen quantitativen und einen qualitativen Angebotsvergleich, in dem zunächst der Anbieter mit dem günstigsten Bezugspreis und anschließend nach bestimmten Bewertungskriterien der "beste" Lieferant ermittelt wird.

Jetzt hier für 25,- EUR downloaden >>
Nützliche Excel-Tools

Diagramme_Charts_pm_chormail@hotmail-com_B347361660_290px.jpg

Excel Dashboard Baukasten für das Projektmanagement
Zahlreiche fertig vorbereitete Module, Grafiken und Übersichten, die leicht individuell angepasst und zu beliebigen Dashboards für Präsentationen, Reporting oder das Projektcontrolling zusammengestellt.... mehr Infos >>

Preiskalkulation für Produkte u. Dienstleistungen

Branchenübergreifende Excel-Vorlagen zur einfachen Preiskalkulation und Angebotskalkulation für Selbständige. Separate Vorlagen für Produktgeschäft und Dienstleistungen (Stundensatzkalkulator). Preis- und Angebotskalkulation für Selbständige. mehr Infos >>

Excel-Projektmanagement-Paket

Professionelle Excel-Vorlagen für Ihr Projektmanagement Dieses Vorlagen-Paket enthält insgesamt 9 verschiedene Excel-Dateien für die Projektplanung und das Projektmanagement. Alle Dateien sind einfach zu bedienen, können vom Nutzer beliebig angepasst werden. mehr Infos >>

Weitere Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Excel-Tool Unternehmensbewertung (Valuation Box)

Die „Valuation Box“ von Fimovi beinhaltet drei verschiedene, unabhängig voneinander verwendbare Excel-Vorlagen zur einfachen und schnellen Unternehmensbewertung. Dabei werden die Verfahren die Discounted Cashflow Methode (DCF), Venture Capital Methoden und First Chicago Methode.
Mehr Informationen >>

Break Even Analyse

BreakEven.png
Nach Eingabe der Fixkosten, der variablen Stückkosten und des Verkaufspreises wird die Break-Even-Menge sowie für alternative Absatzmengen die Kosten-, Erlös- und Gewinnwerte ermittelt. Für die tabellarische Lösung kann durch die Eingabe der Schrittweite frei festgelegt werden, für welche Absatzmengen die jeweiligen Kosten und Erlöse dargestellt werden sollen.
Mehr Informationen >>

RS Liquiditätsplanung L (Excel-Tool)

Liquiditätsplan.png
Es handelt sich hierbei um ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen sind auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorhanden. Auswertungen erfolgen in der Jahresplanung mit monatlichen Werten.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Skript Kostenrechnung

Umfassendes Skript für Studenten, Auszubildende und angehende Bilanzbuchhalter zu allen prüfungsrelevanten Themen aus der Kosten- und Leistungsrechnung als ebook im pdf-Format. Auf 163 Seiten wird alles zum Thema Kostenrechnung ausführlich und verständlich sowie mit vielen Abbildungen und Beispielen erläutert.

Themen:

- Kostentheorie
- Aufgaben und Systeme der Kostenrechnung
- Vollkostenrechnung
- Teilkostenrechnung (Deckungsbeitragsrechnung)
- Plankostenrechnung
- Kurzfristige Erfolgsrechnung
- Prozesskostenrechnung
- Kalkulation im Handel

Zusätzlich zum Skript erhalten Sie umfangreiche Klausuraufgaben und Übungsaufgaben mit Lösungen! Preis 9,90 EUR Hier bestellen >>