Hallo KHe,
soweit mir bekannt ist kommt es hier immer auf das Lizenzmodell vom Softwarehersteller an. Wenn man die Software nur durch regelmäßige, meist jährliche Zahlungen verwenden darf und das Nutzungsrecht / der Zugang nach dem Auslassen einer Zahlung / einer Kündigung des Vertrages erlischt, dann müsste dies meines Wissens nach im Aufwand verbucht werden (siehe Lizenzgebühren).
Wird hingegen, wie bei einem Office-Paket ein uneingeschränktes Nutzungsrecht erworben, meist mit einer einmaligen Zahlung verbunden, so ist dies zu aktivieren. Wichtig ist aus meiner Sicht auch, dass die anteiligen Wartungsbeiträge, welche in diesen Verträgen meist versteckt / verrechnet sind, separiert und in den Aufwand verbucht werden.
Anhaltspunkte bieten auch die ausführlichen Dokumentationen im Netz über die Softwareaktivierung von Standardsoftware, ERP-Systeme und Lizenzen.
Viele Grüße
