arbeitsvertraglich Kündigungsfrist + anteilmäßigen Jahresurlaub

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arbeitsvertraglich Kündigungsfrist + anteilmäßigen Jahresurlaub, Einzelvertragliche Regelung anwendbar + Anspruch auf Urlaubstage für die Zeit des Krankengeldbezuges ?
Hallo Forumsteilnehmer,

würde mich sehr freuen, wenn mir jemand von Euch 2 Fragen nach aktueller Rechtslage beantworten könnte:

1. Ist es ok., wenn ich als Arbeitnehmer nach über 12 Jahren bestehendem Arbeitsverhältnis dieses mit der Frist laut Anstellungsvertrag, d.h. 6 Wochen zum Monatsende kündige oder muß ich die gesetzliche Kündigungsfrist 5 Monate zum Monatsende einhalten?

2. Kann ich in der Kündigung meinen gesamten anteilmäßigen Jahresurlaubsanspruch 2013  bis zum Kündigungstermin geltend machen durch Auszahlungsanspruch, obwohl  ich seit einigen Monaten nur noch Krankengeld erhalte? In dem Zeitraum des Krankengeldbezuges hätte ich normalerweise Urlaub genommen?

Für die Beantwortung meiner Fragen bedanke ich mich im Voraus.

Mfg

Reni
Hallo,

m.E. betrifft die erweiterte Kündigiungfrist nur den AG bei deren Kündigigung.

zu 2. Warum lässt du dir diesen nicht einfach zum AV-Ende auszahlen???
Hallo nochmal,

zu 2.) Es sollten m.E. die auszuzahlenden Tage in der Kündigung gleich eingefordert werden. Deshalb wäre es gut zu wissen, ob man auch für die Krankengeldzeit = gemeldete Zeit der Unterbrechung an SV-Träger Anpruch auf Urlaubstage hat. Leider konnte ich bisher dazu nichts finden.

Mfg
Reni
:wink1: Guten Morgen,

zu1) hier hat tbrast vollkommen recht, du brauchst nur die 6 Wochen einzuhalten, nur der Arbeitgeber muss die 5 Monate einhalten.

zu 2) der Krankengeldbezug ändert ja nichts an deinem Arbeitsvertrag von dem dir der Urlaubsanspruch zusteht. Allerdings würde ich in der Kündigung davon absehen diesen direkt einzufordern zumindest nicht im Kündigungsschreiben. Dies solltest du erst im zweiten Schritt tun. In der Regel stellen dich AG nämlich in der Kündigungszeit frei (insofern du in dieser Zeit nicht krankgeschrieben bist), damit entfällt der Urlaubsanspruch bzw. wird damit abgegolten. Solltest du in dieser Zeit krangeschrieben sein, muss der AG den restl. bestehenden Urlaubsanspruch auszahlen.
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