Hallo Forumsteilnehmer,
würde mich sehr freuen, wenn mir jemand von Euch 2 Fragen nach aktueller Rechtslage beantworten könnte:
1. Ist es ok., wenn ich als Arbeitnehmer nach über 12 Jahren bestehendem Arbeitsverhältnis dieses mit der Frist laut Anstellungsvertrag, d.h. 6 Wochen zum Monatsende kündige oder muß ich die gesetzliche Kündigungsfrist 5 Monate zum Monatsende einhalten?
2. Kann ich in der Kündigung meinen gesamten anteilmäßigen Jahresurlaubsanspruch 2013 bis zum Kündigungstermin geltend machen durch Auszahlungsanspruch, obwohl ich seit einigen Monaten nur noch Krankengeld erhalte? In dem Zeitraum des Krankengeldbezuges hätte ich normalerweise Urlaub genommen?
Für die Beantwortung meiner Fragen bedanke ich mich im Voraus.
Mfg
Reni
würde mich sehr freuen, wenn mir jemand von Euch 2 Fragen nach aktueller Rechtslage beantworten könnte:
1. Ist es ok., wenn ich als Arbeitnehmer nach über 12 Jahren bestehendem Arbeitsverhältnis dieses mit der Frist laut Anstellungsvertrag, d.h. 6 Wochen zum Monatsende kündige oder muß ich die gesetzliche Kündigungsfrist 5 Monate zum Monatsende einhalten?
2. Kann ich in der Kündigung meinen gesamten anteilmäßigen Jahresurlaubsanspruch 2013 bis zum Kündigungstermin geltend machen durch Auszahlungsanspruch, obwohl ich seit einigen Monaten nur noch Krankengeld erhalte? In dem Zeitraum des Krankengeldbezuges hätte ich normalerweise Urlaub genommen?
Für die Beantwortung meiner Fragen bedanke ich mich im Voraus.
Mfg
Reni