Benötige Hilfe bei Fragen der Lohnbuchhaltung

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[ geschlossen ] Benötige Hilfe bei Fragen der Lohnbuchhaltung
Hallo alle zusammen :wink1:

Wir habe zwei aktuelle Probleme und ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen.

1. Studentischeaushilfskraft für ca. 3-6 Wochen, bekommt Std.-Lohn soll aber über die  400,-- € laufen. Wie würde dies funktionieren? Da das Arbeitsaufkommen die 400 € überschreiten würde. Habe da was gefunden mit Std. in den nächsten Monat ziehen, aber nicht wirklich verstanden. :oops:  Kann mir das jemand erklären? Oder welche Möglichkeiten gibt es da noch???

2. Wir möchten jemanden einstellen, der so ca. 20 - 25 Std. im Monat arbeiten sollte. Finanziell so ca. 1000 bis 1200 € netto bekommen müsste um seinen Lebensunterhalt zu decken. Als normalen Teilzeitjob wären die Abzüge bei Steuerklasse 1 zu hoch. Es gäbe auch hier die Möglichkeit dies über einen Studentenjob laufen zu lassen, da er zur Zeit noch seinen Master macht. Welche Möglichkeiten würde es hier geben?

Hab schon im Netz recherchiert aber diesbezüglich nicht all zu viel finden können. Zumindest nichts was mit weiterhilft. Hat von euch jemand mit solchen Dingen Erfahrung?

LG
Momo
Hallo,

ich würde für beide Fälle eine Werkstudenten-Anstellung empfehlen. Da beide Studenten sind, würden hier nur die RV-Beiträge anfallen, also nur rund 10%, während bei einem 400 EUR-Job ja 28% + 2 % AG- Belastung anfallen würden.

Bei Fall 1 wäre also eine Beschäftigung über 400 EUR sogar empfehlenswert. 401 ist für den AG günstiger als 400 EUR! Die Mehrstunden wären dann auch kein Problem, außer er ist noch in der Familienversicherung. Dann könnte es für den Studenten ungünstig werden, da er dann evtl. in die studentsiche KV wechseln müsste. Kommt auf die Gesamtstunden im Jahr an und ob Ferien oder nicht.

Gruß, CP1
ach, hab gerade gesehen, dass es im Fall 1 ja nur 3-6 Wochen sein sollen. Da würde noch die kurzfristige beschäftigung infrage kommen. Hier fallen, wenn keine weitere SV-pflichtige Beschäftigung vorliegt, keine SV-Beiträge an. Am besten mal bei der Krankenkasse direkt nachfragen.
Hallo,

vielen Dank für deine Rückmeldung.
Krankenversichert sind die alle selbst.
Bei Fall 2 ist die Person schon in "Höherem" Alter.  :D

Kannst du mir auch noch erklären wie man diese Werkstudenten Anstellung im Buchaltungsprogram hinterlegt?
Als normaler Arbeitnehmer werden sie dann wohl nicht angelegt werden oder?

LG
Momo
Bearbeitet: Momo - 20.09.2010 10:20:16 (Können die dann soviel verdienen wie sie wollen, oder gibt es hier Grenzen???)
oh, das weiß ich jetzt spontan nicht sicher. Ich denke Du musst 109 als Kürzel bei der Tätigkeit angeben. Bei mir stand das immer gleich mit daneben. Das Stichwort ist in jedem Fall Werkstudent.
vielen lieben Dank für deine Hilfe!

Sehe das später mal im Programm nach und kläre dann mit der oberen Etage wie wir es machen wollen.

LG
Momo
Hallo zusammen,

falls es weiterhilft,
Tätigkeitsschlüssel 109 ist für geringfügig entlohnte Beschäftigte gedacht.
Für Werkstudenten ist der Tätigkeitsschlüssel 106 vorgesehen.

Gruß
Andreas
Guten Morgen Andreas :wink1: ,

ja danke für die Unterstützung. Nur leider gab es (mal wieder  :evil: ) den Schlüssel 106 nicht in unserem Programm!

Nach einigem hin und her (Aussage des Herstellers:"hierzu müssen sie sich an ihren Steuerberater wenden"  :denk: , mir ist schleierhaft wie man darauf kommt ? ), konnte dieses Problem dann endlich gelöst werden.  :D

Wir werden die neuen Kollegen als Werkstudenten erfassen, da sie Hauptberuflich Studenten sind und bleiben, eine Imatrikullationserklärung liegt uns vor.

Vielen Dank für Eure Hilfe :klatschen:

LG
Momo
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