Hallo Zusammen,
gibt es irgendeine Regelung die vorgibt ob man bei einem Folgevertrag in der Beurteilung ob es sich um Finanz- oder Operateleasing handelt die beiden Verträge in Summe betrachtet werden müssen? Mich würde dies insbesondere für die Ermittlung der Grundmietzeit interessieren.
Vielen Dank schonmal im Voraus für Ihre hilfreiche Antwort
MfG
Bibu2000
gibt es irgendeine Regelung die vorgibt ob man bei einem Folgevertrag in der Beurteilung ob es sich um Finanz- oder Operateleasing handelt die beiden Verträge in Summe betrachtet werden müssen? Mich würde dies insbesondere für die Ermittlung der Grundmietzeit interessieren.
Vielen Dank schonmal im Voraus für Ihre hilfreiche Antwort

MfG
Bibu2000