Hallo,
die USt-Voranmeldung kannst Du nachdem Du alle Geschäftsvorfälle für den betreffenden Monat gebucht hast. Ein extra Abschluss musst Du nicht machen. Nur sollten die Buchungen aus dem Stapel in das Journal übertragen werden (sonst wird im Vordruck "vorläufig ..." ausgegeben). Wenn dann doch noch Buchungen oder Korrekturen im betreffenden Monat anfallen, musst Du die Voranmeldung noch einmal senden, als "berichtigte Meldung". Unterschreiben musst Du nur als Unternehmer. Das Feld "bei der anfertigung dieser steueranmeldung hat mitgewirkt..." ist nur für externe Berater, also deinen Steuerberater gedacht, wenn er diese erstellt hat.
paypal wird einfach, wie ein eigenes Bankkonto behandelt. USt. sollte bei paypal nicht anfallen, da die jetzt ja eine Bank sind und damit die USt. entfällt. Ärgerlich ist nur, dass man bei paypal keine vernünftige Rechnung bekommt. Abzugsfähig sollten die Gebühren trotzdem sein. Bei ebay sieht das m.E. anders aus. Hier wird MWSt. berechnet und auch von ebay auf der Rechnung ausgewiesen, wenn Du dich als Unternehmer registriert hast und eine USt-ID angegeben hast. Bin mir in diesem Fall jedoch nicht sicher, da ich nur mal privat etwas über ebay verkauft habe.
Zu paypal gibt es hier im Forum noch einen guten Thread:
LG, Biene
die USt-Voranmeldung kannst Du nachdem Du alle Geschäftsvorfälle für den betreffenden Monat gebucht hast. Ein extra Abschluss musst Du nicht machen. Nur sollten die Buchungen aus dem Stapel in das Journal übertragen werden (sonst wird im Vordruck "vorläufig ..." ausgegeben). Wenn dann doch noch Buchungen oder Korrekturen im betreffenden Monat anfallen, musst Du die Voranmeldung noch einmal senden, als "berichtigte Meldung". Unterschreiben musst Du nur als Unternehmer. Das Feld "bei der anfertigung dieser steueranmeldung hat mitgewirkt..." ist nur für externe Berater, also deinen Steuerberater gedacht, wenn er diese erstellt hat.
paypal wird einfach, wie ein eigenes Bankkonto behandelt. USt. sollte bei paypal nicht anfallen, da die jetzt ja eine Bank sind und damit die USt. entfällt. Ärgerlich ist nur, dass man bei paypal keine vernünftige Rechnung bekommt. Abzugsfähig sollten die Gebühren trotzdem sein. Bei ebay sieht das m.E. anders aus. Hier wird MWSt. berechnet und auch von ebay auf der Rechnung ausgewiesen, wenn Du dich als Unternehmer registriert hast und eine USt-ID angegeben hast. Bin mir in diesem Fall jedoch nicht sicher, da ich nur mal privat etwas über ebay verkauft habe.
Zu paypal gibt es hier im Forum noch einen guten Thread:
LG, Biene












