Entfernungspauschale vs. Reisekosten

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Entfernungspauschale vs. Reisekosten
Hallo,ich bin als Berater tätig und somit jede Woche im Projekt unterwegs. Mein Wohnsitz ist gleichzeitig Dienstsitz. Mein Arbeitgeber zahlt mir die Reisekosten (Zugfahrt, Projektwohnung, VMA). Nun bin ich bez. der Steuererklärung etwas unsicher, was ich ansetzen kann. Da die VMA versteuert wird, trage ich die unter "Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten" ein und erhalte somit eine Rückzahlung, da dieser Betrag höher ist als der auf der Lohnsteuerkarte eingetragene Punkt "steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit" (Punkt 20.). Das passt soweit auch alles.Nun habe ich gehört, dass ich die Entfernungspauschale ebenfalls nutzen kann, indem ich die wöchentlichen Fahrten (0,30 € * km * Anzahl Fahrten) angebe und die vom Arbeitgeber bezahlten Zugtickets gegenrechne. Dafür gibt es unter "Ausgaben zu Löhnen und Gehältern" aber nun einmal den Punkt "Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte" und einmal den Punkt "Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten" (wo auch die VMA eingetragen ist).Wo trage ich denn den Betrag nun am sinnvollsten ein? Oder kann ich die Fahrtkosten vielleicht gar nicht geltend machen?Ich bin für jeden Hinweis dankbar,Max
a) Wenn dir dein Arbeitgeber die Verpflegungsmehraufwendungen erstattet, wo kommt der Höherbetrag her?
b) Die Erstattungen der Verpflegungsmehraufwendungen werden in der Regel nicht versteuert, sondern sind - sofern die Höchtsbeträge eingehalten werden - steuerfrei.
c) Reisekosten können entweder mit der Pauschale von 30 Cent pro Kilometer Fahrt angesetzt werden oder mit den tatsächlich nachgewiesenen Kosten. Daszu muss man aber wissen, wo du eigentlich arbeitest. "Projekt" ist kein Ort, den man aufsucht. Du kannst sie ansetzen, sofern dir dien Arbeitgeber hier nicht auch die Kosten ersetzt. Da diese nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung aufgeführt werden, musst du insofern deine Reisekostenabrechnungen zu Hilfe nehmen. Du darfst nur absetzen, was darüber hinaus an Kosten angefallen ist.
Übrigens: wenn du mit der Bahn gefahren bist, darfst du die Entfernungspauschale nicht ansetzen, soweit mir bekannt.
d) Es sind auf jeden Fall Reisekosten, denn Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte können ja nicht anfallen, wenn diese beiden identisch sind.
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