Erstattung Handykosten Mitarbeiter

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[ geschlossen ] Erstattung Handykosten Mitarbeiter
Hallo,

ich benötige mal Hilfe zum o. g. Thema.

Inwiefern und wie kann ich meinem Mitarbeiter die Handykosten erstatten?  Im konkreten Fall ist es so, dass der MA einen FLAT-Vertrag hat, der im Monat 129.90 € inkl. MwSt.kostet. Diese Kosten will ich Ihm erstatten.

[list]a) geht dies Grundsätzlich?
b) was muss beachtet werden?
c) der MA hat den Vertrag als als Privatperson geschlossen. Habe ich die Möglichkeit dessen Rechnung inkl. MwSt. abzusetzen?[/list:u]


Vielen Dank!
Hallo Graf Zahl,

grundsätzlich kann man seinem MA die ihm entstehenden Kosten, die betriebl. veranlasst sind erstatten.

Dies geschieht entweder durch Quittung oder bei Handys durch Nachweis der Kosten über den Einzelverbindungsnachweis. Ebenfalls kannst du ihm ein kostenloses Firmenhandy zu Verfügung stellen, dann sollte aber der Vertrag und die Rechnung auf den Betrieb ausgestellt sein.

Bei einem Vertrag mit Flatrate die der MA für sich selbst abgeschlossen hat wird es schwierig den genauen betriebl. Bereich festzulegen, entweder erhält der MA trotzdem einen einzelverbindungsnachweis oder er muss die betriebl. und privaten Zeiten notieren um den Erstattungsbetrag zu ermitteln.

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo Andreas,

bedeutet also im vorliegen Fall, dass mein MA im EVN die betrieblichen Gespräche markieren muss.

Wie verhält es sich denn mit der Tatsache, dass bei einer Flat keine Gesprächssgebühren für die Einzelpositionen in der Rechnung ausgewiesen werden?

Tom
Hallo Tom,

wie gesagt, es kann immer nur der betriebl. Teil erstattet werden und die Flat wird für beides verwendet, so das man den betriebl. Anteil ermitteln muss.

Anders sieht das aus, wenn du den Vertrag abschließt und es ein betriebl. Handy wird, dann sind die privaten Gespräche gem. § 3 Nr. 45 EStG steuerfrei.

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
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