Hallo,
ich habe dieses Forum entdeckt und das hört und liest sich alles sehr gut. Ich habe noch nicht die passenden Threads gefunden für meine Fragen und stelle Sie hier einfach mal.
Mir wurde nach meiner einjährigen Elternzeit gekündigt, da die Buchhaltung ausgelagert wurde und ich bin seit gestern arbeitslos. Nun möchte ich den Versuch der Selbständigkeit doch wagen. Ich bin gelernte Steuerfachgehilfing, habe aber nur in der Buchhaltung gearbeitet und das jetzt insgesamt schon 15 Jahre. Zwischendrin habe ich sogar noch den Bilanzbuchhalter gemacht. Momentan schreibe ich am Businessplan wegen dem Gründungszuschuss vom Arbeitsamt und recherchiere. Also ich weiß was ich darf und was ich nicht darf, aber ich kann mir manches noch nicht so richtig vorstellen.
Wer hat das alles schon hinter sich und erzählt mir davorn, damit ich mir das alles besser vorstellen kann?
Ich habe einige Fragen und ich stell die hier einfach mal, in der Hoffnung das mir jemand weiterhelfen mag.
1. Wenn Kunden zu mir kommen, dann haben die doch sicher schon den Kontenplan von ihrem Steuerberater oder vorherigen Buchhalter, oder? Was wenn die das bisher selbst gemacht haben, kann ich dann deren Konten nutzen? Was wenn Konten fehlen?
2. Wie ist das mit der UST-Voranmeldung? Hm. Das ist jetzt eine Fangfrage, aber ich hoffe mal das das hier ja annonym ist und ich da keinen rein reite. Ist ja auch nicht gedacht um da was illegales zu machen, sondern einfach wie es funktioniert. Kann ich die UST-Voranmeldung dann ausdrucken, da die ja aufgrund meiner eingebuchten Zahlen entstanden ist und gebe sie dann dem Kunden zur Unterschrift und der schickt die an das FA. Aber das geht doch heute alles per Elster, wie funktioniert das dann? Ich wollte die Buchhaltung von daheim machen und nicht bei den Kunden.
3. Das ist mir jetzt etwas peinlich, aber ich habe in der Ausbildung die EÜR gelernt, aber nie praktisch gemacht. Funktioniert das über ein Programm oder über Excel?
4. Habt Ihr bei der Gründung gleich einen Steuerberater und Rechtsanwalt gehabt? Also einen Anwalt dachte ich mir, daß der einen Vertrag aufsetzt, den ich dann mit den Kunden abschließe und der ohne Haken für beide Seiten ist.
Ich bin jetzt beim bbh angemeldet. Oder kriege ich dort auch so Unterstützung und Info´s?
Jetzt wäre ich echt super froh, wenn mir da einer oder einige was von sich erzählen könnten und mir Tips und Ratschläge geben könnten.
Ich bedanke mich schon jetzt für eure Hilfe und bin total gespannt.
Liebe Grüsse,
Bibuline
ich habe dieses Forum entdeckt und das hört und liest sich alles sehr gut. Ich habe noch nicht die passenden Threads gefunden für meine Fragen und stelle Sie hier einfach mal.
Mir wurde nach meiner einjährigen Elternzeit gekündigt, da die Buchhaltung ausgelagert wurde und ich bin seit gestern arbeitslos. Nun möchte ich den Versuch der Selbständigkeit doch wagen. Ich bin gelernte Steuerfachgehilfing, habe aber nur in der Buchhaltung gearbeitet und das jetzt insgesamt schon 15 Jahre. Zwischendrin habe ich sogar noch den Bilanzbuchhalter gemacht. Momentan schreibe ich am Businessplan wegen dem Gründungszuschuss vom Arbeitsamt und recherchiere. Also ich weiß was ich darf und was ich nicht darf, aber ich kann mir manches noch nicht so richtig vorstellen.
Wer hat das alles schon hinter sich und erzählt mir davorn, damit ich mir das alles besser vorstellen kann?
Ich habe einige Fragen und ich stell die hier einfach mal, in der Hoffnung das mir jemand weiterhelfen mag.
1. Wenn Kunden zu mir kommen, dann haben die doch sicher schon den Kontenplan von ihrem Steuerberater oder vorherigen Buchhalter, oder? Was wenn die das bisher selbst gemacht haben, kann ich dann deren Konten nutzen? Was wenn Konten fehlen?
2. Wie ist das mit der UST-Voranmeldung? Hm. Das ist jetzt eine Fangfrage, aber ich hoffe mal das das hier ja annonym ist und ich da keinen rein reite. Ist ja auch nicht gedacht um da was illegales zu machen, sondern einfach wie es funktioniert. Kann ich die UST-Voranmeldung dann ausdrucken, da die ja aufgrund meiner eingebuchten Zahlen entstanden ist und gebe sie dann dem Kunden zur Unterschrift und der schickt die an das FA. Aber das geht doch heute alles per Elster, wie funktioniert das dann? Ich wollte die Buchhaltung von daheim machen und nicht bei den Kunden.
3. Das ist mir jetzt etwas peinlich, aber ich habe in der Ausbildung die EÜR gelernt, aber nie praktisch gemacht. Funktioniert das über ein Programm oder über Excel?
4. Habt Ihr bei der Gründung gleich einen Steuerberater und Rechtsanwalt gehabt? Also einen Anwalt dachte ich mir, daß der einen Vertrag aufsetzt, den ich dann mit den Kunden abschließe und der ohne Haken für beide Seiten ist.
Ich bin jetzt beim bbh angemeldet. Oder kriege ich dort auch so Unterstützung und Info´s?
Jetzt wäre ich echt super froh, wenn mir da einer oder einige was von sich erzählen könnten und mir Tips und Ratschläge geben könnten.
Ich bedanke mich schon jetzt für eure Hilfe und bin total gespannt.
Liebe Grüsse,
Bibuline