Hallo ich mal wieder,
wir haben eine Rechnung eines Tischlermeisters mit anliegender Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen erhalten.
Wir sind ja Leistungsempfänger, der Meister der Erbringer.
Heisst das so viel wie, dass uns der VSt-Abzug untersagt ist???
Offensichtlich ist der Meister auch kein kleinstunternehmer, da dieser, die USt ausweist und auch kein entsprechender Hinweis auf den § 19 UStG ersichtlich ist .
wir haben eine Rechnung eines Tischlermeisters mit anliegender Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen erhalten.
Wir sind ja Leistungsempfänger, der Meister der Erbringer.
Heisst das so viel wie, dass uns der VSt-Abzug untersagt ist???
Offensichtlich ist der Meister auch kein kleinstunternehmer, da dieser, die USt ausweist und auch kein entsprechender Hinweis auf den § 19 UStG ersichtlich ist .