Hallo liebe Forumgemeinschaft,
wir haben Ende August unseren Laden aufgegeben (Einzelhandel von div. Non-Food-Artikeln). Ab dem 1. August gab es einen Räumungsverkauf, die Waren konnten von der normalen Bevölkerung zu 50% des regulären Preises gekauft werden. Der Rest ging dann zum Festpreis an einen Ramschhändler. BGA wurde entsorgt (war nix mehr wert 20 Jahre alt)....es ist nun also nix mehr da. Meine Frage ist ob der Räumungsverkauf und der Ankaufspreis des Ramschhändlers gesondert versteuert wird, oder ganz normal als 19% Einnahmen verbucht werden müssen.
Ich weiss, dass ein Geschäftsabschluss am besten mit einem Steuerberater gemacht werden sollte, aber dafür ist kein Geld mehr da. Also wäre ich für jeden Tipp dankbar.
LG
wir haben Ende August unseren Laden aufgegeben (Einzelhandel von div. Non-Food-Artikeln). Ab dem 1. August gab es einen Räumungsverkauf, die Waren konnten von der normalen Bevölkerung zu 50% des regulären Preises gekauft werden. Der Rest ging dann zum Festpreis an einen Ramschhändler. BGA wurde entsorgt (war nix mehr wert 20 Jahre alt)....es ist nun also nix mehr da. Meine Frage ist ob der Räumungsverkauf und der Ankaufspreis des Ramschhändlers gesondert versteuert wird, oder ganz normal als 19% Einnahmen verbucht werden müssen.
Ich weiss, dass ein Geschäftsabschluss am besten mit einem Steuerberater gemacht werden sollte, aber dafür ist kein Geld mehr da. Also wäre ich für jeden Tipp dankbar.
LG