gewerbliche Nutzung des Privatwagens

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gewerbliche Nutzung des Privatwagens, kleines Dilemma
Hallo Forum,

ich bin Existenzgründer und brauche nun Rat, weil mir bezüglich der gewerblichen Nutzung meines Privatfahrzeuges ein Fehler unterlaufen ist, den ich nun irgendwie finanziell möglichst vorteilhaft korrigieren muss:

Zum 1.1.2015 habe ich ein bestehendes Geschäft übernommen. Wie mein Vorgänger wollte ich über die Kilometerpauschale von 30 Cent die Kosten für den Wagen gewinnsenkend geltend machen. Also habe ich ordnungsgemäß Fahrtenbuch geführt.

Nun das Dilemma: ich nutze meinen Wagen (im Gegensatz zum vorigen Geschäftsinhaber) zu etwa 90% gewerblich (Lieferservice) und nur zu etwa 10% privat. Was ich nicht wusste, ist, dass ein Fahrzeug, das zu mehr als 50% gewerblich genutzt wird, nicht mehr als Privatwagen geführt werden darf, sondern ins Betriebsvermögen eingerechnet und nach der 1%-Regelung versteuert werden muss. Nach dieser Regelung müsste ich gemäß des Neupreises für meinen 16 Jahre alten Wagen monatlich auf etwa 170 Euro Steuer abführen plus das, was ich ursprünglich über die Kilometerpauschale gewinnsenken geltend machen wollte (weil da ja nun wohl nich mehr geht... c.a. 120Euro). Aufs Jahr gerechnet bedeutet das bei meinem Umsatz gut doppelt soviel Einkommenssteuer wie gedacht (nämlich 1300 Euro statt rund 650 Euro).

Da ich mich über diese Zusammenhänge nicht ausreichend informiert hatte, habe ich natürlich auch keinerlei Rechnungen (Benzin/Reparaturen etc.) aufgehoben, weil ich glaubte, dafür ohnehin keine Verwendung zu haben.

Nun stehe ich ehrlich gesagt wie die Kuh vorm Berg und habe keine Ahnung, wie ich jetzt am besten verfahre. Nicht nur als Existenzgründer bin ich in steuerlichen Dingen völlig unbedarft, nein, auch einen Steuerberater kann ich mir nicht leisten. Vielleicht weiß ja jemand hier im Forum Rat, dafür wäre ich wirklich sehr dankbar.

Mit lieben Grüßen,

Sven Dechert
Hallo,

mit einer 90 prozentigen Nutzung ist das Kfz notwendiges Betriebsvermögen. Die Nutzung kann nur anhand eines Fahrtenbuches oder pauschalierend mit der 1 % Regelung ermittelt werden. Eine andere Möglichkeit gibt es nicht.

Fahrtenbuch wurde ja geführt, also habe ich die Aufteilung privat/ betrieblich. Allerdings setzt die Fahrtenbuchmethode das Vorliegen von Belegen voraus. Können die Ausgaben eventuell anhand der Bankauszüge rekonstruiert werden? Wahrscheinlich nicht, da ein Lieferservice ja im wesentlichen mit Bargeld arbeitet.

Somit bleibt nur die 1% Regelung. Die Kfz Kosten müssen plausibel gemacht werden. Dafür würde ich die 30 Cent heranziehen. D.h. anhand des Fahrtenbuches die 30 Cent pro Kilometer für alle Fahrten als Aufwand buchen. Letzten Endes ist es dann Entscheidung des Betriebsprüfers, ob das anerkannt wird oder nicht. Das Kfz Kosten vorliegen ist ja unstrittig, Steuer und Versicherung lassen sich ja auch nachweisen.

Nur die betrieblichen Fahrten mit 30Cent zu nehmen ist zwar vom Ergebnis ähnlich, hat aber den Nachteil, dass die Position in der EÜR für Privatentnahmen unbesetzt bleibt was zu Nachfragen des Finanzamtes führt.
Grüße aus dem Rosendorf Steinfurth
Ich nutze meinen Wagen auch sehr viel Dienstlich und nehme die 1% Regelung die finde ich leichter als immer ein Fahrtenbuch zuschreiben.
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