Haftung bei Buchhaltungsfehlern

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
Haftung bei Buchhaltungsfehlern
Hallo,

ich bin bei einer Firma in Teilzeit angestellt, dort wurde ich eigentlich als Bürokraft (Telefon, Mail, etc.) damals angestellt (hierfür hatte ich mich auch beworben). Aus der vorherigen Firma hatte ich Buchhaltungskenntnisse, jedoch keine entsprechende Ausbildung oder Weiterbildung. Mein neuer Arbeitgeber wollte, dass ich die Buchhaltung für die Firma übernehme und der Steuerberater nur noch den Jahresabschluss und das Anlagevermögen macht und ansonsten als "Prüfer" fungiert. Ich wurde dann vom Steuerbüro in DATEV eingelernt (hatte vorher keine DATEV Kenntnisse) und habe dann in ständiger Rücksprache mit meiner Ansprechpartnerin vom Steuerbüro gebucht. Also Belegbuchhaltung, Kreditoren, Debitoren, Kasse, Bank, UST-Voranmeldung.

Jedes Quartal habe ich dann unserem Steuerberater für die Quartalsbesprechung die Unterlagen zukommen lassen und wir waren dann jedes Mal beim Steuerbüro zur Besprechung.

Anfang des Jahres habe ich dann dem Steuerbüro meine Daten übermittelt damit diese den Jahresabschluss beginnen konnten. Irgendwann rief mich dort eine Sachbearbeiterin an und meinte, meine Daten vom Vorjahr stimmen nicht mit ihrer Buchhaltung überein. Ich hatte falsche Daten übermittelt bekommen, das haben wir dann noch korrigiert jedoch war dann die Buchung der Bestandsveränderung über das Jahr nicht korrekt, da sich der EB-Wert geändert hatte. Da ich die Buchhaltung ja bereits abgegeben hatte, ist mir das aber nicht aufgefallen. Dem Steuerbüro auch nicht, obwohl sie allen Unterlagen von mir erhalten haben.

Mir stellt sich nun die Frage, wer in so einem Fall haftet. Kann ich haftbar für Fehler im Jahresabschluss/Buchhaltung gemacht werden obwohl der Steuerberater sowie die Geschäftsleitung das ganze Jahr über die aktuellen Unterlagen erhält und dennoch keine Unstimmigkeiten erkennt? Die Geschäftsleitung hat mich ja im Wissen, dass ich keine gelernte Buchhalterin bin, in diese Position gesetzt.
Bearbeitet: Alicia - 09.06.2024 15:32:19
Hallo Alicia,

so wie ich das sehe und so wie Du das schilderst, liegt der Fehler nicht bei Dir und darum geht es ja. Du hast falsche Daten bekommen und dann auch falsche Daten geliefert. Ich verstehe nicht ganz, wieso nicht schon bei der Prüfung aufgefallen ist, dass die historischen Daten aus dem Vorjahr nicht stimmen. Ich meine, das ist doch das mit eines der ersten Dinge erste, was man prüft und auch bei vielen Firmen eine Fehlerquelle (Buchung aus Versehen im Vorjahr gelandet).

Ansonsten ist ja die Frage, wo ein finanzieller Schaden entstanden ist? Theoretisch kann man einen MItarbeiter haftbar machen, ABER da muss es schon sowas geben wie einen relevanten Schaden und grob fahrlässiges Handeln. Am Ende des Tages bin ich aber natürlich kein Anwalt und Rechtsberatung darf man online auch gar nicht geben.

Ich würde auf jeden Fall mit dem Chef sprechen über diesen Fehler seitens des Steuerbüros und dann ist der Ball bei ihm.

VG
Danke für deine Antwort.

Mein Chef schiebt die Schuld auf mich, jedoch habe ich die Geschäftsvorfälle alle so gebucht wie es sich gehört, es lag also ja keine Falschbuchung aufgrund Fahrlässigkeit oder Versäumnis vor sondern weil mir die falschen Daten zu Grunde gelegen sind.

Und demnach bin ich der Ansicht, dass der Jahresabschluss falsch ist, da das Steuerbüro nach meiner Übergabe an diese die unfertigen Erzeugnisse nicht mehr angepasst hat (aufgrund des neuen EB-Wertes). Also in dem Sinne hat die Firma keinen finanziellen Schaden in der Hinsicht, und ich habe auch nicht grob fahrlässig oder beabsichtigt falsch gehandelt. In meinen Augen liegt der Fehler beim Steuerbüro aufgrund der fehlenden Kontrolle.

Was passiert denn bei einem unrichtigen Jahresabschluss? Kann sowas noch nachträglich korrigiert werden wenn dieser dem Finanzamt bereits übermittelt wurde?

Das Steuerbüro soll nun eigentlich auch gewechselt werden, da bei meinem Senior-Chef schon öfter Themen dort waren die nicht gut liefen. Ich denke sobald wir beim neuen Steuerbüro sind werde ich mit dem neuen Steuerberater das Thema auch nochmal aufgreifen.
Hallo Alicia,

Zitat
Alicia schreibt:
Mein Chef schiebt die Schuld auf mich, ...

Du machst natürlich, was Du für Dich für richtig und angemessen hältst, aber für mich wäre das ein Kündigungsgrund.

Meiner bescheidenen Meinung nach machst Du Dir über die Frage nach einer möglichen Haftung zu viele Gedanken. Was für ein Schaden kann denn entstanden sein? Es ist in der Buchführung ein Fehler passiert, der zu einem fehlerhaften Jahresabschluss geführt hat. Dieser Fehler ist zeitnah aufgefallen, nun kann man entsprechend handeln.

Ob der Abschluss berichtigt werden kann oder vielleicht sogar berichtigt werden muss, kann man ohne die Kenntnis weiterer Einzelheiten nicht beurteilen. Es ist sogar möglich, dass eine Berichtigung in laufender Rechnung ausreichend ist.

Hugh!
Hallo @Sitting_Bull

Ja du hast aufjedenfall Recht, über eine Kündigung habe ich auch schon nachgedacht, bzw. wenn mein Chef das Thema weiter breit tritt macht mir das Arbeiten dort auch wirklich keinen Spaß mehr. Zumal er leider keine Ahnung von der Buchhaltung hat und überhaupt nicht richtig versteht wo das Problem lag.

Und wegen der Haftung auch richtig, an sich ist ja kein direkter Schaden entstanden, wobei meiner Meinung nach sowas halt auch beim Steuerbüro auffallen sollte, wenn da was nicht passt..

Naja ich bedanke mich für eure Antworten, ihr habt mir aufjedenfall weiter geholfen. Wenn man die ganze Zeit damit konfrontiert wird, fängt man wirklich irgendwann an an sich selber zu Zweifeln und überlegt ob man tatsächlich jetzt der "Schuldige" ist  :wink1:
Seiten: 1
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (3 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):
Anzeige
kennzahlen-guide_titel_250px.jpg
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.

Preis: E-Book 12,90 EUR mehr >>

Stellenanzeigen

Immobilienkauffrau/ - kaufmann (m/w/d) für Nebenkostenabrechnungen & Vertragsmanagement
Wir, die Eisenbahner-Baugenossenschaft München-Hauptbahnhof eG, wurden 1908 gegründet. Heute bewirtschaften wir über 2.566 Wohneinheiten, 43 Gewerbeeinheiten sowie über 1.000 Garagen und Stellplätze. Wir sind stolz auf unsere lange Tradition als erfolgreiche Genossenschaft und realisieren heute a... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter*in Buchhaltung (m/w/d)
Das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg ist eine der weltweit führenden Institutionen für die rechtsvergleichende Grundlagen­forschung auf den Gebieten des ausländischen und internationalen Privatrechts. Hierfür haben wir die Rechtsordnungen der Welt i... Mehr Infos >>

Sachbearbeitung Buchhaltung – „Allround-Talent“ (w/m/d)
Die Verwaltung des Max-Planck-Instituts für extraterrestrische Physik (MPE), des Max-Planck-Instituts für Astrophysik (MPA) und der Max Planck Computing and Data Facility (MPCDF) ist eine zentrale Service­einrichtung und betreut rund 650 Instituts­angehörige. Die gemein­sa... Mehr Infos >>

Immobilienkauffrau/ - kaufmann (m/w/d) in Voll-/ Teilzeit
Wir, die Eisenbahner-Baugenossenschaft München-Hauptbahnhof eG, wurden 1908 gegründet. Heute bewirtschaften wir über 2.566 Wohneinheiten, 43 Gewerbeeinheiten sowie über 1.000 Garagen und Stellplätze. Wir sind stolz auf unsere lange Tradition als erfolgreiche Genossenschaft und realisieren heute a... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d)
Als traditionsreiches Unternehmen in der Papierindustrie mit klarem Fokus auf Nachhaltigkeit und technologischer Weiterentwicklung, wo seit über 170 Jahren mit rund 300 Mitarbeitenden jährlich ca. 240.000 Tonnen Papier und 80.000 Tonnen grafische Pappe produziert werden, suchen wir zum nächstmögl... Mehr Infos >>

Mitarbeiter*in für die Debitorenbuchhaltung
Das Team der Finanz­buchhaltung im Geschäfts­bereich Finanzen kümmert sich um alle Prozesse und Themen, die im Rahmen der kaufmännischen Buchführung unter Nutzung von SAP anfallen (Debitorenbuchhaltung, Kreditoren­buchhaltung, Zahlungsverkehr, Anlagen­buchhaltung, Erstellung des Jahres­abschl... Mehr Infos >>

Örtlicher Bestandsmanager (m/w/d)
Wir, die Eisenbahner-Baugenossenschaft München-Hauptbahnhof eG, wurden 1908 gegründet. Heute bewirtschaften wir über 2.566 Wohneinheiten, 43 Gewerbeeinheiten sowie über 1.000 Garagen und Stellplätze. Wir sind stolz auf unsere lange Tradition als erfolgreiche Genossenschaft und realisieren heute a... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d) für Förder- und Innovationsprojekte
Gestalte mit uns die Zukunft der Halb­leiter­techno­logie und starte Deine Karriere bei Siltronic! Siltronic ist einer der welt­weit größten Her­steller für Wafer aus Reinst­silizium und Partner vieler führender Chip-Her­steller mit rund 4.300 Mitarbeitenden und Pro­duktions­stätten in Europa, As... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

45808e48-f094-4f2d-8e7b-b68c402dad0d.jpg            
Lernen Sie heute, was Sie morgen brauchen!
Mehr Wissen zu Accounting, Bilanzierung, Unternehmensbewertung, Steuern ...
Für alle, die mit Power im Job stehen.   
Jetzt Seminare entdecken >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Excel-Vorlage für Angebotsvergleich

Angebotsvergleich Excel 290px.jpg
Formelgestützte Ermittlung des "besten" Angebots durch Gegenüberstellung der Angebotskonditionen verschiedener Anbieter. Das Excel-Tool bietet einen quantitativen und einen qualitativen Angebotsvergleich, in dem zunächst der Anbieter mit dem günstigsten Bezugspreis und anschließend nach bestimmten Bewertungskriterien der "beste" Lieferant ermittelt wird.

Jetzt hier für 25,- EUR downloaden >>

Excel-Tool Unternehmensbewertung (Valuation Box)

Die „Valuation Box“ von Fimovi beinhaltet drei verschiedene, unabhängig voneinander verwendbare Excel-Vorlagen zur einfachen und schnellen Unternehmensbewertung. Dabei werden die Verfahren die Discounted Cashflow Methode (DCF), Venture Capital Methoden und First Chicago Methode.
Mehr Informationen >>

Break Even Analyse

BreakEven.png
Nach Eingabe der Fixkosten, der variablen Stückkosten und des Verkaufspreises wird die Break-Even-Menge sowie für alternative Absatzmengen die Kosten-, Erlös- und Gewinnwerte ermittelt. Für die tabellarische Lösung kann durch die Eingabe der Schrittweite frei festgelegt werden, für welche Absatzmengen die jeweiligen Kosten und Erlöse dargestellt werden sollen.
Mehr Informationen >>

RS Liquiditätsplanung L (Excel-Tool)

Liquiditätsplan.png
Es handelt sich hierbei um ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen sind auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorhanden. Auswertungen erfolgen in der Jahresplanung mit monatlichen Werten.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Excel-Tool für Investitionsrechnung

meeting_diskussion_haende_pm_pressmaster_290px (1).png
Professionelle Investitionsrechnung in Excel – HGB-konform: NPV inkl. AfA-Tax-Shield, IRR, statischer und dynamischer Payback, BMF-AfA-Tabelle mit 33 Anlagenklassen, Priorisierung: PRIO 0–3, Szenarien, Leasing-vs-Kauf und ein fertiger DATEV-Aktivierungs-Buchungssatz. Druckfertige GF-Vorlage, KI-Prompt, keine Makros.

Jetzt hier für 69,90 EUR downloaden!