Immobilienmakler, Besonderheiten?

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[ geschlossen ] Immobilienmakler, Besonderheiten?
Hallo zusammen,

ich fange demnächst bei einem Immobilienmakler in der Buchhaltung an ( :D ), komme aber aus dem Handwerk ( :roll: ). Da ich mich ganz gerne vorher informiere, habe ich folgende Fragen:

1. Wo liegen die Schwerpunktbuchungen bei einem Immobilienmakler?
2. Welche Konten werden insbesondere angesprochen?
3. Kann mir jemand einen typischen Geschäftsvorfall bezgl. der Hausvermittlung nennen?

Ich glaube zwar, dass ich mich dort schnell einarbeiten werde, würde mich aber über hilfreiche Antworten freuen.

Bis dahin

minibine
Hallo minibine,

hab jetzt keine großen Erfahrungen mit Immobilienmaklern, jedoch sofern die nicht selber Vermietungsobkjekte im AV haben, dürften eigentl. nicht so schwierige Fälle auf dich zukommen. Das meiste, vermute ich mal, sind Provisionserlöse, Werbekosten und Bürobedarf.

Auf jedenfall wollte ich es mir nicht nehmen lassen, dir bei deiner neuen Stelle alles Gute und viel Erfolg zu wünschen. :D

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hi Andreas,

vielen Dank für Deine schnelle Antwort und die guten Wünsche, ich bin schon etwas nervös, ob das alles so klappt. Inzwischen tut sich eine neue Frage auf:

Wenn es sich bei dem Immobilienmakler um eine GmbH handelt und der Gesellschafter privat noch Vermietungsobjekte hat, muss dann die Umsatzsteuervoranmeldung zwingend konsolidiert werden?
Das Problem hatte ich schon bei meiner vorherigen Stelle, da wurde mir das (vor 4 Jahren) so vom Steuerberater gesagt. Ist das noch so?

Und wie wäre das im Falle von mehreren Gesellschaftern, die auch Vermietung haben?

Oder gibt es dieses Thema schon irgendwo?

Viele Grüße

minibine
Hallo Minibine,

das mit der Konsolidierung bei der USt (Organschaft) kann man aus der Ferne nicht hundertprozentig beurteilen. Organschaft liegt vor, wenn eine juristische Person finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen des Organträgers eingliedert ist.

Der Organträger (=Gesellschafter) ist auf jeden Fall Unternehmer, da er Vermietungsobjekte hat. Finanzielle Eingliederung (Beteiligung > 50 %) dürfte vorliegen, da Du von "dem" Gesellschafter sprichst (d.h. Alleingesellschafter). Wenn der Gesellschafter auch Geschäftsführer der GmbH ist, liegt auch organisatorische Eingliederung vor. Wirtschaftliche Eingliederung ist gegeben, wenn zwischen GmbH und Gesellschafter nicht nur unerhebliche Geschäftsbeziehungen bestehen (z.B. Vermietung der Geschäftsräume an die GmbH).

Bei mehreren Gesellschaftern kommt es insbesondere auf die Beteiligungsquoten an.

Ich würde beim Chef mal nachfragen, wie es bisher gehandhabt wurde. Die Organschaft kommt ja nicht über Nacht...

Gruß + alles Gute für den Start!
Steffen
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