Klausuraufgabe, bitte um Hilfe!

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Klausuraufgabe, bitte um Hilfe!, Klausuraufgabe
Hallo allerseits,
ich habe mit folgender Aufgabe Schwierigkeiten, weil ich nicht sicher weiß ob man am Tag des Gerichtsurteils eine Buchung vornehmen muss.

Klausuraufgabe:
XY rechnet am 01.10.01 mit einem Schadenersatz von 150.000. Am 30.11.02 wird XY vor Gericht rechtskräftig zur Zahlung von 140.000 verurteilt. Am 15.12.02 wird der Betrag an den Prozessgegner überwiesen.

Mein Lösungsvorschlag wäre:
01.10.01
Rechts- & Beratungskosten (oder besser Schadenersatzaufwand?) an Rückstellungen 150.000
15.12.02
Rückstellungen 150.000 an Bank 140.000 & sonst. betr. Erträge 10.000

Wäre das so korrekt?
Hallo,

insofern der Anspruch des Prozessgegners bereits im alten Jahr geltend gemacht wurde, wäre die Rückstellungsbildung korrekt. Es sollte nur nicht in Rechts- und Beratungskosten gebucht werden. Diese Position nimmt man eher für Prozesskostenrückstellungen, anch denen war hier ja nicht gefragt.

Sobald das Urteil vorliegt, ist die Verpflichtung zur Zahlung ja hinreichend konkretisiert, sodass in die Verbindlichkeiten umgebucht werden muss. Die Zahlung muss dann folgerichtig auch gegen Verbindlichkeit nicht gegen Rückstellung erfolgen. Die Auflösung der 10.000 €. passiert auch am 30.11. Falls es auf die Kontenwahl ankommt, sollte besser das Konto "Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen" genommen werden.

Es muss also am 30.11.02 gebucht werden: Rückstellung / Verbindlichkeit

Grüße
Grüße aus dem Rosendorf Steinfurth
Hallo Anja,

ja aus meiner Sicht kann man das so lassen.
Beim bilden der Rückstellung, kann man ja noch genau schätzen, wieviel "Rechtskosten" und wieviel Schadensersatz sein wird und die  jeweiligen Konten ansprechen.
Auflösung passt auch.

schönen Gruß
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Vielen Dank für die Antworten!
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