Liebe Freunde des Forums von Rechnungswesen-Portal.de,
zum 4. Advent gibt es heute mal eine kleine Denksportaufgabe. Der EuGH hat gestern zur Zulassung von Steuerberatungsgesellschaften aus dem EU-Ausland entschieden. Und zwar so:
Auflösung gibt es demnächst als News.
Viel Spaß
wvr
zum 4. Advent gibt es heute mal eine kleine Denksportaufgabe. Der EuGH hat gestern zur Zulassung von Steuerberatungsgesellschaften aus dem EU-Ausland entschieden. Und zwar so:
Zitat |
---|
Art. 56 AEUV ist dahin auszulegen, dass er es nicht zulässt, dass eine Regelung eines Mitgliedstaats, in der die Voraussetzungen für den Zugang zur Tätigkeit der geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen festgelegt sind, die Dienstleistungsfreiheit einer Steuerberatungsgesellschaft beschränkt, die nach den Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedstaats, in dem sie niedergelassen ist, gegründet wurde und in diesem Mitgliedstaat, in dem die steuerberatende Tätigkeit nicht reglementiert ist, eine Steuererklärung für einen Leistungsempfänger im erstgenannten Mitgliedstaat erstellt und an die Finanzverwaltung dieses Mitgliedstaats übermittelt, ohne dass die Qualifikation, die diese Gesellschaft oder die natürlichen Personen, die für sie die Dienstleistung der geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen erbringen, in anderen Mitgliedstaaten erworben haben, ihrem Wert entsprechend anerkannt und angemessen berücksichtigt wird. |
Viel Spaß
wvr