Reisekostenpauschale

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Reisekostenpauschale
Hallo liebe Forenmitglieder,

sorry, dass ich schon wieder das nächste Thema öffne. Ich habe keinen passenden Thread gefunden. Es geht um die Reisekostenpauschale. Ist diese Pauschale nur auf die Verpflegung bezogen oder auch als "Plus" zu sehen, dafür, dass der Arbeitnehmer für die Firma gereist ist? Also mal angenommen Arbeitgeber und Arbeitnehmer machen eine Reise. Dann würde ich ja für beide eine Reisekostenabrechnung erstellen. Aber was ist, wenn die komplette Verpflegung vom Arbeitgeber bezahlt wird? Rechne ich dann trotzdem einmal die Pauschale auf den Arbeitnehmer ab oder darf dieser dann garnichts an Geld bekommen und die Pauschale vom Arbeitnehmer geht ebenso an den Arbeitgeber, da er ja der einzige war der während der Reise Verpflegung bezahlt hat. Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand zeitnah antworten könnte. Vielen Dank!!
Nächstes Beispiel. Arbeitnehmer war auf einer Reise. Er bringt Quittungen von Taxi und Essen/Getränke mit. Normal würde ich die Pauschale eintragen plus zusätzlich die Taxi-Quittung, die Quittungen von Essen/Getränke brauche ich ja nicht zu berücksichtigen, dadurch dass ich die Pauschale berechne. Aber was ist, wenn die Quittungen für Essen/Getränke die Pauschale übersteigen? Muss die Mehrkosten dann der Arbeitnehmer privat bezahlen?
Danke im Voraus!!

Holie
Hallo Holie,

es gibt hier auf dem Portal einen Fundus an Fachartikeln zum Thema Reisekosten und Verpflegung:
http://www.rechnungswesen-portal.de/Fachinfo/Reisekosten_Themenspecial.php
Da findest du viele Informationen zum Thema.

Wenn der Arbeitgeber einen Mitarbeiter auf Reisen zum Essen einlädt, könnte das aus meiner Sicht eine Bewirtung aus betrieblichem Anlass sein. Die Kosten wären dann in voller Höhe abzugsfähig. Dazu kannst du diesen Beitrag lesen:
http://www.rechnungswesen-portal.de/Fachinfo/Steuern/Bewirtung.html
Zur zweiten Frage: Genauso ist es. Die Mehrkosten muss der Mitarbeiter aus eigener Tasche zahlen. Das Unternehmen könnte auch freiwillig die Verpflegungskosten in tatsächlicher Höhe übernehmen. Allerdings entstünde dem Mitarbeiter dadurch ein geldwerter Vorteil, der versteuert werden müsste.

Gruß
Isso
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