Rollende Ware

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Rollende Ware, Fachwissen gesucht zum Thema "rollende Ware" verbuchen besonders im Jahresübergang
Hallo Zusammen!
Ich hatte bislang nie Berührung mit "rollender Ware" und benötige dringend fachliches Schwarmwissen!
(leider kann mir hier niemand wirklich helfen und die Vorgängerin habe ich nicht kennengelernt und die hat ein unbeschreibliches Chaos hinterlassen; die wäre auch keine Hilfe gewesen ... Steuerberater steigt da auch aus)

Das Unternehmen lässt in Fernost produzieren und kauft Waren in Fernost. Diese werden mit einer Anzahlung und mind. einer Abschlusszahlung in USD bezahlt. Soweit so gut - das regele ich über ein Anzahlungskonto und Kostenstellen für die vielen Lieferanten. Soweit kein Thema. Dann kommen mind. ein bis drei Warenlieferungen (selten mehr) - soweit auch alles gut. Der Einkauf bucht den Wareneingang auf den Kreditor und ich die Anzahlung dann auf die Warenlieferungen um ... soweit auch kein Problem (mehr), denn das habe ich schon aufgeräumt.

Im Dezember 2020 wurden auf den Kreditoren dann Werte für die „rollende Ware“ gebucht; also was schon bezahlt – aber noch nicht geliefert wurde.
Dann wurde im Januar 2021 diese Buchung nochmals eingegeben UND zusätzlich ist dann irgendwann (Jan. oder später) auch der tatsächliche Wareneingang auf den Kreditor gebucht werden.

Das da was zuviel ist, das ist schon klar … aber wie löse ich das RICHTIG auf?
Was muss ich evtl. noch beachten?
Und – ist das überhaupt richtig und notwendig, dass man im Dezember 2020 und Januar 2021 diese „rollende Ware“ auf den Kreditor gebucht hat?
(alles manuelle Buchungen)
Zitat
!Felix56 schreibt:
aber wie löse ich das RICHTIG auf?

storniere die Buchung im 2020.
Gefühlsmässig würde ich eher im Januar stornieren, weil erfahrungsgemäß in China meistens das Risiko zu Lasten des Empfängers geht und daher die Ware beim wirtschaftlichen Eigentümer bilanziell zu verbuchen ist. Also bilanziell dem Warenbestand zugeschlagen werden müsste auch wenn die Ware gerade "unterwegs" ist.

Handelsrechtlich sind Vermögensgegenstände und damit auch unterwegs befindliche Waren beim wirtschaftlichen Eigentümer auszuweisen. Wirtschaftlicher Eigentümer ist dabei grundsätzlich derjenige, dem für wesentliche Teile der wirtschaftlichen Nutzungsdauer eines Vermögensgegenstandes Besitz, Gefahr, Nutzen und Lasten zustehen.

https://www.gkkpartners.de/mandanteninformationen/bilanzierung-schwimmender-bzw-rollender-ware.html
@ Macaslaut ... Danke für die Antwort. Ich würde gerne wissen, wie Sie die Empfehlung begründen? Ich brauche einfach mehr Hintergrundwissen ... hätte man das gar nicht auf dem Kreditor buchen sollen - warum wurde das möglicherweise gemacht - wäre aber aus Ihrer Sicht falsch? Wie macht man es richtig?
Warum der Einkauf die Waren schon im Dezember gebucht hat, musst du selber herausfinden bzw. die ganzen Abläufe kennenlernen. Hier im Forum kennt man dein Unternehmen nicht.

Es macht tatsächlich keinen Sinn die Buchung im Dezember zu stornieren, da die Inventur schon bestimmt durchgeführt wurde.
Die Frage ist, ob diese Waren bei der Inventur erfasst wurden oder nicht. Wenn ja, dann muss die Januar-Buchung storniert werden. Wenn nein, da muss der Lagerbestand zum 31.12.20  erhöht werden und die Januar-Buchung storniert werden. Wenn es aber nicht möglich ist, die Inventur  Korrekturbuchungen zum 31.12 20 zu machen, wird der Wareneingag im Januar statt gegen den Kreditoren gegen  Bestandsveränderungen" gebucht. In deinem Fall umgebucht.
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