Hallo und ein frohes neues Jahr allerseits!
Ich bin in einem "befreundeten" StartUp als selbstständiger Berater seit 3 Jahren tätig.
Die hatten in den ersten 18 Monaten noch keine Umsätze generiert, daher einigten wir uns darauf dass ich meine Stunden frühestens dann abrechne, wenn Umsätze gemacht werden.
Ich habe meine Stunden alle sauber erfasst, aber noch keine Rechnungen erstellt. Irgendwo hatte ich kürzlich gelesen, dass man aber als Selbstständiger wohl immer spätestens 12 Monate nach dem tatsächlichen Leistungszeitraum abrechnen muss.
Stimmt das? Darf ich lediglich meine Leistungen ab Jan 2015 statt 2013 abrechnen?
Würde mein Anspruch bei "ab Jan 2015" schlichtweg verjähren?
Spielt die Klein-Unternehmer-Regelung eine Rolle?
Oder auch der Sachverhalt mit IST- oder SOLL-Besteuerung?
Bin für jeden Rat dankbar und freue mich schon auf Zuschriften
Schönen Gruss,
Sascha
Ich bin in einem "befreundeten" StartUp als selbstständiger Berater seit 3 Jahren tätig.
Die hatten in den ersten 18 Monaten noch keine Umsätze generiert, daher einigten wir uns darauf dass ich meine Stunden frühestens dann abrechne, wenn Umsätze gemacht werden.
Ich habe meine Stunden alle sauber erfasst, aber noch keine Rechnungen erstellt. Irgendwo hatte ich kürzlich gelesen, dass man aber als Selbstständiger wohl immer spätestens 12 Monate nach dem tatsächlichen Leistungszeitraum abrechnen muss.
Stimmt das? Darf ich lediglich meine Leistungen ab Jan 2015 statt 2013 abrechnen?
Würde mein Anspruch bei "ab Jan 2015" schlichtweg verjähren?
Spielt die Klein-Unternehmer-Regelung eine Rolle?
Oder auch der Sachverhalt mit IST- oder SOLL-Besteuerung?
Bin für jeden Rat dankbar und freue mich schon auf Zuschriften

Schönen Gruss,
Sascha