Hallo,
ich habe folgenden Sachverhalt.
Einem Kunsthändler wurde die Anbahnung eines größeren Geschäfttes avisiert. Der Vermittler dieses Geschäftes bestand auf die Zahlung der Provision vorab in Bar, zum Zeitpunkt wenn der Kunde seine erste Anzahlung tätigt. Der Kunsthändler stimmte dem Prozedere zu. Zum vereinbarten Termin hatte der Kunsthändler die Provision in bar dabei. Kurz vor dem Treffpunkt überfiel der angebliche Vermittler den Kunsthändler und stahl die Provision. (RIP-DEAL)
Kann der Kunsthändler das gestohlene Geld als Betriebsausgaben geltend machen?
Wäre der gleiche Sachverhalt mit einem serösen Vermittler und einer seriösen Abwicklung gewesen, dann wäre das gezahlte Geld ein Provisionsaufwand und somit Betriiebsausgaben. Kann man hier zur Verbuchung den gleichen Maßstab ansetzen?
Wenn keine Betriebsausgaben, wie ist der Betrag dann zu verbuchen?
Bin gespannt auf eure Antworten
Viele Grüße
ich habe folgenden Sachverhalt.
Einem Kunsthändler wurde die Anbahnung eines größeren Geschäfttes avisiert. Der Vermittler dieses Geschäftes bestand auf die Zahlung der Provision vorab in Bar, zum Zeitpunkt wenn der Kunde seine erste Anzahlung tätigt. Der Kunsthändler stimmte dem Prozedere zu. Zum vereinbarten Termin hatte der Kunsthändler die Provision in bar dabei. Kurz vor dem Treffpunkt überfiel der angebliche Vermittler den Kunsthändler und stahl die Provision. (RIP-DEAL)
Kann der Kunsthändler das gestohlene Geld als Betriebsausgaben geltend machen?
Wäre der gleiche Sachverhalt mit einem serösen Vermittler und einer seriösen Abwicklung gewesen, dann wäre das gezahlte Geld ein Provisionsaufwand und somit Betriiebsausgaben. Kann man hier zur Verbuchung den gleichen Maßstab ansetzen?
Wenn keine Betriebsausgaben, wie ist der Betrag dann zu verbuchen?
Bin gespannt auf eure Antworten
Viele Grüße