Sparerfreibetrag

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hallo,

Ich mache gerade ein paar Übungsaufgaben in Einkommenssteuer
da hat einer Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb § 15 EStG und auch Einkünfte aus Kapitalvermögen § 20 EStG

habe eine Frage zu dem Kapitalvermögen, vielleicht könnt Ihr mir da helfen.

Der Mitunternehmer einer Baufirma hat  Zinsenerträge gemäß § 20 Abs. 1 NR. 7 EStG             925 €
abzügiich Werbungskostenpauschale § 9a Nr. 2 EStG , das ist noch klar bei mir                   -    102 €
und einen Sparerfreibetrag gemäß § 20 Abs . 4 EStG X -     823 €

ich weis jetzt nicht wie man bei der Aufgabe auf den Betrag 823.- € kommt???
Der Sparerfreibetrag ist doch in 2009,    750.- € Da habe ich ein Problem damit :)

Und wo ich den § 20 Abs. 4 EStG gelesen habe , da steht nichts von der Höhe drin. wo steht denn das mit dem 750.- €

hoffe Ihr könnt mir ein wenig helfen.

grüße Kai1
Hi Kai,

ich weiß nur, dass zu den 750 auch noch eine Werbungskostenpauschale (Bankgebühren z.B.) hinzugerechnet wird. Ob das jetzt gneau die 73 EUR sind, kann ich jetzt nicht mit Sicherheit sagen.

Gruß, Enrico
Hallo allerseits,

Zitat
Der Sparerfreibetrag ist doch in 2009, 750.- € Da habe ich ein Problem damit

750 Euro + 51 Euro waren vor 2009. Mit Einführung der Abgeltungssteuer zum 1.1.2009 wurden Werbungskosten-Pb und Sparer-Freibetrag zusammengefasst. Der beträgt jetzt 801 Euro bzw. 1602 Euro. Abzug der tatsächlichen WK ist ausgeschlossen.

Sofern die Lösung bei Einnahmen von 925 Euro auf Einkünfte von 0 Euro kommt, könnte das daran liegen, das der Mitunternehmer verheiratet ist und keine weiteren Einkünfte aus Kapitalvermögen bezieht. In diesem Fall werden 925 Euro (voller Fb-Ehemann 801 + anteiliger FB 124 von Ehefrau) abgezogen.

Gruß
Gustav
Bearbeitet: Gustav - 21.06.2010 14:11:30
danke Gustav mit deiner Antwort kann ich gut leben.

grüße kai1
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