Steuerliche Einkünfte nach § 15 Abs 1 EStG

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[ geschlossen ] Steuerliche Einkünfte nach § 15 Abs 1 EStG, Einkommen Gesellschafter § 15 Abs 1 Nr. 2 EStG
hallo
ich über gerade ein paar Aufgaben für meine Prüfung Bilanzbuchhalter und manchmal verstehe ich einfache Sachen nicht. Vielleicht kann mir einer etwas erklären.

Da ist ein Fall: Mitunternehmerschaft/Sondervergütung

An der CBC OHG sind die Gesellschafter A, B  und C beteiligt. Gewinnn in 2009 120.000.-

A hat ein bebautes Grundstück zur betrieblichen Nutzung überlassen 40.000.-  und wurde als Betriebsaufwand erfasst. Das wird zum Gewinn der OHG zugerechnet. Das verstehe ich ja, aber dann kommt noch was und da heißt es..

Die laufenden Hauskosten betragen 14.000.- und werden vereinbarungsgemäß  von der OHG getragen.

Die 14.000.- Euro kommen da bei der Gewinnermittlung nicht vor.

Gibt es dafür eine Erklärung???

Vielleicht kann mir einer da Helfen das zu verstehen.

bedanke mich in voraus
kai1
Hallo Kai,

das Grundstück, sowie die Ausgaben und Einnahmen gehören in die Sonderbilanz des entspr. Gesellschafters, da es sich nicht im gesamdhandsvermögen befindet.
Leider fehlt mir im Moment etwas Zeit, schau heute abend nochmal rein ob dir jemand helfen konnte.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Wichtig für dich ist zu wissen, was ist Gesamthandsvermögen?
Was haben Gesamthandsvermögen und Sonderbetriebsvermögen gemeinsam?
Was unterscheidet beide?
Was ist Sonder-BV I und Sonder BV II ?
Was versteht man unter Sonderbetriebseinnahmen und Sonderbetriebsausgaben?

Wenn du diese Fragen alle beantworten kannst lachst du über dein Problem. 8)
Beste Grüße BiBu
hallo BiBu,

mit Sonderbetriebsvermögen 1 und 2 das weiß ich aber Gesamthandsvermögen, da muss ich mich schlau machen :(

Kannst du mir das mit den laufenden Hauskosten trotzdem erklären???
Hallo Kai,

Zitat
Kai1 schreibt:
A hat ein bebautes Grundstück zur betrieblichen Nutzung überlassen 40.000.- und wurde als Betriebsaufwand erfasst.

Ähh, was muss ich darunter verstehen? War das die Mietzahlung an den Gesellschafter oder ist dies der Wert des Grundstücks?

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
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