Umsatzsteuer-Sonderprüfung aber Rechnungen fehlen

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Umsatzsteuer-Sonderprüfung aber Rechnungen fehlen
Hallo,
ich hätte ein kleines Problem mit meinen Rechnungen und nun kommt eine Sonderprüfung,
evtl. hat jemand einen Ratschlag wie das FA zufriedengestellt werden kann.

Meine Rechnungsnummern waren nicht fortlaufend und haben daher Lücken, jetzt könnte das FA vermuten ich habe
gigantische Umsätze und will noch Umsatzsteuer "wieder haben".

Das mit den Nummern kommt daher damit mein Kunde nicht wusste wie viele Rechnungen ich ausgestellt habe, zu der Zeit
hatte ich nur den einen.

So, ich könnte jetzt einfach ein paar mini Rechnungnen ( paar Euro ) erfinden um die Lücken zu stopfen, alles Barzahlung weil ja kein
Zahlungeneingang auf dem Konto gab.
In dem Fall würden ein paar Euro Steuern fällig, aber sollen die damit glücklichen werden...

Ich könnte auch behaupten die Datenbank/Software sei fehlerhaft und hat mir einfach eine zu hohe Nummer ausgegeben.

das wäre es es im groben.
Danke für Ideen.
legen Sie auf jeden Fall auch die Kontoauszüge bereit als Nachweis der tatsächlichen Einnahmen - das mit den Bareinnahmen sollten Sie lassen! Ehrlich währt am längsten und in Zukunft Rechnungen richtig durchnummerieren ( Tipp: gesondertes Buchstabenkürzel für den Kunden und wenn Sie mal einen anderen Kunden haben: Kürzel + Rechnungsnummer...). Das ist dann korrekt und bei Anfängern wird der Prüfer Verständnis haben - hoffen Sie mal!
E.
Nach Abschnitt 14.5 Absatz 10 Satz 4 Umsatzsteuer-Anwendungserlass ist eine lückenlose Abfolge der Rechnungsnummern nicht zwingend. Durch die Nummer soll lediglich sichergestellt werden, dass die erteilte Rechnung einmalig ist. Wenn der Prüfer keine weiteren Anhaltspunkte dafür hat, dass Du nicht alle Einnahmen aufgezeichnet hast, ist eine Hinzuschätzung allein auf Grundlage von Lücken in den Rechnungsnummern unzulässig.

Ich würde an Deiner Stelle also nichts machen. Wenn Du jetzt anfängst zu manipulieren, dann würdest Du dem Prüfer nur "Futter" liefern. Gleichwohl kann es nicht schaden, lückenlose Rechnungsnummern zu verwenden, um solche Situationen zu vermeiden.

Gruß
Gustav
Bei was ich jetzt natürlich in dieser Konstellation aufpassen würde wäre die Scheinselbstständigkeit oder sind inzwischen mehrere Kunden vorhanden?
was soll denn dieser unnütze  Hinweis? Es geht um eine Steuerprüfung - USt und keine wegen einer Scheinselbständigkeit!
E.
Zitat
eugenie schreibt:
was soll denn dieser unnütze  Hinweis? Es geht um eine Steuerprüfung - USt und keine wegen einer Scheinselbständigkeit!

E.

Ui ein Angriff wegen einem konstruktivem Hinweis - der einem eventuell vor großen Schwierigkeiten bewahren kann? Holla... Bitte mal etwas Sachlichkeit walten lassen.

Ihr Post war hier eben nicht sonderlich hilfreicher...
richtig: "wegen eines konstruktiven Hinweises"!  Was ist daran konstruktiv?
Die Selbständigkeit ist Tatbestandsmerkmal der umsatzsteuerlichen Unternehmereigenschaft und kann deshalb auch in einer USt-SoPr zum Prüfungsfeld gemacht werden. Kommt darauf an, ob sich unterm Strich Zahllasten oder Rotbeträge ergeben. Bei Zahllasten wird der Prüfer nicht nachfragen (Verneinung der Selbständigkeit würde zu einem Minderergebnis führen), bei Vorsteuerüberhängen vielleicht doch. Allerdings kennt das Umsatzsteuerrecht keine starre Regelung, nach der man für die Annahme der Selbständigkeit zwingend mehrere Kunden haben muss. Im Sozialrecht ist das anders, glaube ich.
Hallo eugenie,

Zitat
eugenie schreibt:
richtig: "wegen eines konstruktiven Hinweises"!  Was ist daran konstruktiv?

Bitte keine Kritik in diesem Ton an sachlichen Äußerungen anderer Forennutzer. Hier versuchen alle Teilnehmer nur zu helfen. Inhaltlich weise ich darauf hin, dass Andy1980 von "mein Kunde" schrieb. Da ist die Warnung von martin.j nicht aus der Luft gegriffen. Auch wenn Andy nicht danach gefragt hatte.

Beste Grüße
wvr
Okay, danke für die Tipps.

Ich werde dann mal nur die Rechnungen vorzeigen die ich auch ausgestellt habe, das andere war auch irgendwie
eine Schnapsidee :-)
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