UST bei innergemeinschaftliche Reihengeschäfte

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UST bei innergemeinschaftliche Reihengeschäfte
Hallo,
benötige Hilfe. Sehe den Wald vor lauten Bäume nicht. :o

Sachverhalt 1:
Unternehmen1 in DE erhält von Unternehmen2 in NL den AUftrag Die bestellte Ware an Endkunden3 in DE zusenden. Der Spediteuer wird von Unternehemn1 beauftragt.

Unternehmen2 in NL möchte keine UST bezahlen .

Kann doch nicht sein, oder?? Die Verbringungslieferung ist doch von Unternehmen 1 DE and Unternehmen 2 NL mit Lieferort DE
X Die ruhende Lieferung ist von Unternehmen 1 DE and Endkunden 3 DE mit Lieferort DE

Das heisst doch das Unternehmen 1 DE and Unternehmen 2 NL eine Rechnung mit deutscher Umsatzsteuer berechnet, oder? Brauch ich den seine niederländische USt ID überhaupt dann auf die Rechnung von Unt. 1 an Unt 2 zuschreiben??


Sachverhalt 2:
Unternehmen 1 DE erhält von Unternehmen 2 Drittland den Auftrag die Ware auch ins Drittland zu versenden.Transport wird von Unternehmen Drittland gestellt. Die Rechnungsadresse soll aber ein Unternehmen in GB sein. Benötigt Unternehmen 1 DE die britische USt Id Nr.???

Vielen Dank vorab, vielleicht kann mir jemand helfen
Gruss Mike
Guckst du [COLOR=#0000FF]hier[/COLOR]!
Hi,ja danke
Aber benötigt den Unternehmen 1 De. Die UstNr in Sachverhalt 1 und 2?
Zitat
barti12 schreibt:
Hi,ja danke

Aber benötigt den Unternehmen 1 De. Die UstNr in Sachverhalt 1 und 2?
Dumeinst die USt-IdNr.! Ja!
Ja.
Muss in Sachverhalt 1 das Unternehmen 1 De bei der Rechnungsstellung an Unternehmen 2 NL seine niederländche USt ID Nr über haupt auf der Rechnung aufführen? Schließlich muss er ja eh die Rechnung mit deutscher Ust berechnen
Und
Muss in Sachverhalt 2 das Unternehmen 1 De die englische UstId Nr bei der Berechnung an Unternehmen 2 GB auf der Rechnung aufführen? Ist ja schließlich eine Ausfuhrsendung ins Drittland und nur die Rechnung soll auf Unternehmen 2 GB ausgestellt werden
Gegenfrage: Was spricht dagegen die USt-IdNr. anzugeben?  :denk:
Eigentlich nichts, aber zeigt das nicht das man sich nicht sicher ist.
In Sachverhalt 1 berechnet Unternehmen 1 an unternehmen 2 die deutsche USt und gibt zzgl. Noch seine Ust IdNr. Und die seines niederländischen Vertragspartner auf der Rechnung an. Ist ja schließlich keine innergemeinschaftliche Lieferung

Und Sachverhalt 2 ? Muss ich Ist ID Nr. Von Unternehmen 2 auf Rechnung von Unternehmen 1 an Unternehmen 2 aufführen? Es ist ja keine innergemeinschaftliche Warensendung sondern eine Ausfuhrsendung. Muss der Hinweis vielleicht auf Rechnung von Unternehmen 1 an 2 das es eine Ausfuhrsendung ist
Ist das eine theoretische Aufgabe oder eine Praxisfrage?  :)
Leider praxis :o
Ich hab jetzt nicht die Muße, den Sachverhalt mühsam zu prüfen.

Ich frag mich nur was jemanden daran hindert irgend welche Nummern anzugeben?????????  :o
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