Verwaltung AG- Anteile

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Verwaltung AG- Anteile, Wie funktioniert das bei einer AG?
Hallo,

mal eine praktische Frage, die die Literatur nicht so richtig hergibt. Bei einer GmbH werden Anteile notariell beglaubigt und auch der Verkauf oder Kauf erfolgt immer über den notar. Bei einer AG können die Inhaber der Anteile diese ohne notarielle Beglaubigung verkaufen. Nur wer hat da dann noch den Durchblick, wer welche Anteile besitzt? Und wie kann der Nachweis geführt werden?

Ich habe mal irgendwo gelesen, dass Banken diese Aufgabe übernehmen, wenn auch nicht zwingend. Ist das wirklich so? Wenn ja, wie funktioniert das und welche Kosten sind damit verbunden?

Würde mich freuen, wenn eventuell Jemand diese Problematik kennt und mir da weiterhelfen kann. Ansonsten schon einmal ein schönes Wochenende!  :wink1:

Gruß, Buchi
Hallo Buchi,

der Vorteil der Aktie liegt ja darin, dass sie anders als GmbH-Anteile unkompliziert ge- und verkauft werden kann. Daher nehme ich mal an, dass es kein Verzeichnis aller Anteilsinhaber einer AG gibt und niemand so recht den vollen Durchblick hat.

Hierfür sprechen auch die Mitteilungspflichten nach den §§ 21 ff. des Wertpapierhandelsgesetzes bei Überschreiten bestimmter prozentualer Anteilsgrenzen. Gäbe es ein Verzeichnis aller Anteilsinhaber, bräuchte man diese Mitteilungspflichten nicht, weil ja alles schon öffentlich wäre. Außerdem liest man immer wieder davon, dass sich Unternehmen heimlich Mehrheiten an Konkurrenten zusammenkaufen, um diese dann voll zu übernehmen.

Gruß
Gustav
Hallo Gustav,

Danke für Deine Einschätzung. Aber irgendwie muss das doch organisiert sein. Sonst kann ja jeder mal ein paar Zettel mit der Aufschrift Stammaktie xy AG in beliebiger Stückzahl verkaufen, sofern man einen Trottel findet natürlich.  :green:  

Ne mal im ernst: Irgendwer muss das doch verwalten. Auch der Käufer muss ja irgendwie nachprüfen können, ob er nun wirklich an der AG beteiligt ist. Bei börsennotierten AG´s übernehmen dies ja die Banken. Wahrscheinlich ist das bei kleinen nichtbörsennotierten AG´s genauso. Ich finde nur derzeit nichts Konkretes dazu.

Na mal sehen, vielleicht hat ja Jemand noch einen Hinweis hier im Forum.

Gruß, Buchi
Im nicht börsennotierten Bereich erfolgt meistens die Ausgabe von Namensaktien.  
Der Gesellschaft sind dann die Namen und Adressen der Aktionäre bekannt, welche
in einem Verzeichnis (Aktienregister) geführt werden.
Im börsennotierten Bereich gibt es dann die anonyme Inhaberaktie. Da das alles anonym
abläuft wäre eine sinnvolle Verwaltung nicht möglich. Die Funktion des Aktienregisters
übernimmt hier die Depotverwaltung. Die Aktien werden bei einer Wertpapiersammelbank hinterlegt.
Jetzt können die erworbenen Anteile registriert werden. Die Namen der Aktionäre sind bekannt
so das Dividendenzahlungen bzw. Einladungen zur Hauptversammlung möglich sind.
Beste Grüße BiBu
besten Dank BiBu+!  :wink1:
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