zu klären Konto

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
[ geschlossen ] zu klären Konto
hallo,
uns hat ein Kunde for ein paar monaten zuviel Geld in voraus bezahlt. Der Kunde möchte das Geld eigentlich nicht zuück haben, damit es nicht auffält, wegen sein Budget.
Der Chef von mir möchte es auch behalten und zwar unter dem, dass wir noch weitere Arbeiten für den Kunden
tätigen und es dann verrechnen.
meine Frage : wie lange kann ich es auf dem Konto liegen lassen?
Bekomm ich probleme mit dem Finanzamt?
Was würdet ihr tun?
bedanke mich in voraus
kai1
Hallo Kai1,
bei uns kommt es häufiger vor das ein Kunde seine Rechnung doppelt bezahlt, oder überzahlt also die Überweisung fällt höher aus als die Rechnung, dieses Geld parke ich immer auf dem Konto sonstige Verbindlichkeiten SKR 03 1700 von hier aus überweise ich die Summe dann zurück.
Wenn sich dieses Jahr überschneidet lege ich unserer Bilanz immer eine Aufstellung über Konto sonstige Verbindlichkeiten bei, bis jetzt ist deshalb nie eine Nachfrage vom Finanzamt gekommen.
Anstand es zurückzuüberweisen könnte man es ja auch mit einen nächsten Rechnung verrechnen?
Kommt sicherlich auf die Rechnungshöhe an ob diese Vorgehensweise geduldet wird bei uns sind fast alle Rechnungen die wir ausstellen unter 100.-€.

???????????
Aber wie lange das liegen kann keine Ahnung??? Ist ja eigentlich Umsatzsteuerpflichtig wie würde man denn eine Anzahlung behandeln????

Lieben Gruß
utebeate
Hi noch Mal ich
Zitat
 habe etwas gefunden im neuen Kontierungs Praxis-abc
Derjenige der eine Anzahlung geleistet hat, hat die Möglichkeit, sich die Vorsteuer vom Finanzamt zurückzuholen.
Derjenige aber, dem die Anzahlungen zufließen, muss für diesen Betrag im Voranmeldungszeitraum des Zuflusses Umsatzsteuer bezahlen ( Mindest-Ist-Versteuerung). Eine Anzahlung, für die Sie noch keine Leistungen abgerechnet haben, weisen Sie als Verbindlichkeit aus.
Unterliegen Ihre Umsätze der normalen Umsatzsteuer, buchen Sie die Anzahlung im Zeitpunkt des Zuflusses in Ihrer Buchführung auf das Konto erhaltene Anzahlung 19 % USt.  

LG UB
hallo
ich glaube nicht dass wir den Betrag verrechnen können in der nächsten zeit, der Betrag ist auch sehr hoch.
Meine Aufgabe oder was ich machen möchte  ist das ich das Geld wo parke bis es den Chef einfällt es zu-
rück zu bezahlen.
Laufe ich in Gefahr in Verantwortung genommen zu werden, wenn ich das Geld auf ein Konto z. B. zu klären
liegen lasse :(
werde meinen Chef ansprechen was er damit vorhat, aber chefs wollen nie wissen was sie zu bezahlen haben.
für hilfe bedanke ich mich sehr.
Hallo Kai1.

Zitat
Kai1 quote:
uns hat ein Kunde for ein paar monaten zuviel Geld in voraus bezahlt … ich glaube nicht dass wir den Betrag verrechnen können in der nächsten zeit … bis es den Chef einfällt es zurück zu bezahlen.
Was ist es denn nun? Eine Anzahlung (Vorauszahlung) für eine noch in Zukunft zu erbringende Leistung? Oder eine Überzahlung für eine bereits in der Vergangenheit erbrachte Leistung?

Bei einer erhaltenen Anzahlung muss es eine Verrechnung geben, weil die vereinbarte Leistung noch nicht erbracht und eine Abschlussrechnung noch gar nicht geschrieben wurde.

Bei einer Überzahlung bleibt der zuviel gezahlte Betrag auf dem Kundenkonto als kreditorischer Debitorenposten solange stehen, bis eindeutig geklärt ist, was damit passieren soll.
- Entweder wird er zurückgezahlt.
- Oder der Kunde zahlt beim nächsten Mal entsprechend weniger und gleicht ihn wieder aus.
- Oder er bleibt solange liegen, dass er als sonstiger Ertrag mit dem gleichen Steuersatz wie die eigentliche Leistung ausgebucht wird. Aber Vorsicht, im Zweifelsfall bitte Verjährungsfristen beachten.


Zitat
Kai1 quote:
Laufe ich in Gefahr in Verantwortung genommen zu werden, wenn ich das Geld auf ein Konto z. B. zu klären liegen lasse
Da wird dir wohl keiner einen Strick draus drehen.


Zitat
Kai1 quote:
Der Kunde möchte das Geld eigentlich nicht zuück haben, damit es nicht auffält, wegen sein Budget.
Den Kunden möchte ich gern mal sehen, der freiwillig sein Geld nicht zurück haben will. :mrgreen:  Er bekommt z. B. eine Rechnung von 1000 €, bezahlt aber 1500 € und ist der Meinung, dass es niemandem beim Budget auffällt. :?:  Wo kann ich den denn so einen „vorbildlichen“ Kunden finden? :D

Gruß
Sunny  :wink:
Seiten: 1
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (2 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):
Anzeige

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Toolpaket - Planung:
4 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 149,- EUR statt 227,- EUR bei Einzelkauf
Button__subThema.PNG RS Toolpaket - Controlling:
6 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 189,- EUR statt 286,- EUR bei Einzelkauf
Button__subThema.PNG RS FiBu Paket:

8 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 39,- EUR statt 49,- EUR bei Einzelkauf

Stellenanzeigen

Kfm. Mitarbeiter/in im Rechnungswesen (m/w/d)
Die GROTH-GRUPPE und ihre Baugesellschaften sind Komplettanbieter für das Bauen im Norden. Regionale Präsenz verbunden mit der Leistungsfähigkeit der gesamten Gruppe ist unsere Stärke. Wir erbringen mit über 400 Mitarbeitern Bauleistungen für jeden Bedarf aus einer Hand. Mehr Infos >>

Gruppenleitung (m/w/d) Finanzen
Das Helmholtz-Zentrum Hereon betreibt internationale Spitzen­forschung für eine Welt im Wandel: Rund 1.000 Beschäftigte leisten ihren Beitrag zur Bewältigung des Klimawandels, der nachhaltigen Nutzung der welt­weiten Küsten­systeme und der ressourcen­verträglichen Steigerung der Lebens­qualität. ... Mehr Infos >>

Bereichs-Controller (m/w/d)
Die ekom21 ist ein renommiertes Technologie-unternehmen im Bereich IT-Komplettlösungen für den öffentlichen Dienst. Als das größte BSI-zertifizierte IT-Dienstleistungsunternehmen in Hessen, mit einem umfassenden Produkt- und Dienstleistungsportfolio, betreuen wir über 500 Kunden mit 29.000 Anwend... Mehr Infos >>

Gruppenleitung (m/w/d) Unternehmenscontrolling
Das Helmholtz-Zentrum Hereon betreibt internationale Spitzen­forschung für eine Welt im Wandel: Rund 1.000 Beschäftigte leisten ihren Beitrag zur Bewältigung des Klimawandels, der nachhaltigen Nutzung der welt­weiten Küsten­systeme und der ressourcen­verträglichen Steigerung der Lebens­qualität. ... Mehr Infos >>

Teamleitung Controlling (m/w/d)
Als Teamleitung Controlling (m/w/d) verantworten und koordinieren Sie gemeinsam mit Ihrem Team zentrale Prozesse, um eine bestmögliche Basis für eine Vielzahl von Unternehmens­entscheidungen zu schaffen. Queisser Pharma entwickelt, produziert und vertreibt als erfolg­reiches mittel­stän­d... Mehr Infos >>

Kaufmännischer Mitarbeiter (w/m/d) Buchhaltung mit Schwerpunkt Kreditoren
Energie Süd­bayern (ESB) bildet gemeinsam mit den Tochter­unter­nehmen Energienetze Bayern und der ESB Wärme die ESB-Unternehmens­gruppe. Mit rund 450 Mit­arbeiterinnen und Mit­arbeitern, Auszu­bildenden und Trainees stehen wir für leistungs­fähigen Service, flexible Energie­produkte und ... Mehr Infos >>

Controller Werkscontrolling / Produktkalkulation (m/w/d)
Die TPG – The Packaging Group ist ein Firmenverbund international führender Hersteller und Entwickler von hochwertigen Verpackungsmaschinen. Durch den Zusammenschluss der Unternehmen FAWEMA, HDG und WOLF vereint die TPG Traditionsmarken, die über einzigartiges Know-how und eine herausragende Tech... Mehr Infos >>

Head of Operations Controlling
Wir von ERICH JAEGER engagieren uns seit über 95 Jahren mit inno­vativen Entwick­lungen für die Auto­mo­tive-Industrie und beschäftigen uns täglich mit zukunfts­weisen­den System­lösungen im Bereich der Steuer­module, Steck­ver­binder und Leitungs­sätze. Als weltweit führendes Techno­logie­unter­... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-2.jpg       
Die E-Rechnung ist ab 2025 Pflicht: Tipps zur Umsetzung!
Ab 1.1.25 gelten zahlreiche gesetzliche Neuregelungen zur Umsetzung der E-Rechnung im B2B-Bereich. Bei der Umsetzung gibt es aber häufig noch viele Detail- und Praxisfragen. Im Webinar der Haufe Akademie erhalten Sie einen Überblick über alle wesentlichen Neuerungen und Anwendungshinweise zur neuen E-Rechnungspflicht.  Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Kostenverfolgung Bauprojekte

Kostenverfolgung-Bauprojekte.jpg
Mit diesem einfachen Excel-Tool lässt sich die Kostenverfolgung für Bauprojekte leicht gestalten. Sie pflegen separate Listen für das Budget, Hauptaufträge, Nachträge, erwartete Kosten und Rechnungen und bekommen diese Kosten in einer Übersicht auf einem separaten Blatt nach Vergabeeinheiten und Kostengruppen zusammengefasst.

Jetzt hier für 20,- EUR downloaden >>
Nützliche Excel-Tools

Diagramme_Charts_pm_chormail@hotmail-com_B347361660_290px.jpg

Excel Dashboard Baukasten für das Projektmanagement
Zahlreiche fertig vorbereitete Module, Grafiken und Übersichten, die leicht individuell angepasst und zu beliebigen Dashboards für Präsentationen, Reporting oder das Projektcontrolling zusammengestellt.... mehr Infos >>

Preiskalkulation für Produkte u. Dienstleistungen

Branchenübergreifende Excel-Vorlagen zur einfachen Preiskalkulation und Angebotskalkulation für Selbständige. Separate Vorlagen für Produktgeschäft und Dienstleistungen (Stundensatzkalkulator). Preis- und Angebotskalkulation für Selbständige. mehr Infos >>

Excel-Projektmanagement-Paket

Professionelle Excel-Vorlagen für Ihr Projektmanagement Dieses Vorlagen-Paket enthält insgesamt 9 verschiedene Excel-Dateien für die Projektplanung und das Projektmanagement. Alle Dateien sind einfach zu bedienen, können vom Nutzer beliebig angepasst werden. mehr Infos >>

Weitere Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Excel-Tool Unternehmensbewertung (Valuation Box)

Die „Valuation Box“ von Fimovi beinhaltet drei verschiedene, unabhängig voneinander verwendbare Excel-Vorlagen zur einfachen und schnellen Unternehmensbewertung. Dabei werden die Verfahren die Discounted Cashflow Methode (DCF), Venture Capital Methoden und First Chicago Methode.
Mehr Informationen >>

Break Even Analyse

BreakEven.png
Nach Eingabe der Fixkosten, der variablen Stückkosten und des Verkaufspreises wird die Break-Even-Menge sowie für alternative Absatzmengen die Kosten-, Erlös- und Gewinnwerte ermittelt. Für die tabellarische Lösung kann durch die Eingabe der Schrittweite frei festgelegt werden, für welche Absatzmengen die jeweiligen Kosten und Erlöse dargestellt werden sollen.
Mehr Informationen >>

RS Liquiditätsplanung L (Excel-Tool)

Liquiditätsplan.png
Es handelt sich hierbei um ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen sind auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorhanden. Auswertungen erfolgen in der Jahresplanung mit monatlichen Werten.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Skript Kostenrechnung

Umfassendes Skript für Studenten, Auszubildende und angehende Bilanzbuchhalter zu allen prüfungsrelevanten Themen aus der Kosten- und Leistungsrechnung als ebook im pdf-Format. Auf 163 Seiten wird alles zum Thema Kostenrechnung ausführlich und verständlich sowie mit vielen Abbildungen und Beispielen erläutert.

Themen:

- Kostentheorie
- Aufgaben und Systeme der Kostenrechnung
- Vollkostenrechnung
- Teilkostenrechnung (Deckungsbeitragsrechnung)
- Plankostenrechnung
- Kurzfristige Erfolgsrechnung
- Prozesskostenrechnung
- Kalkulation im Handel

Zusätzlich zum Skript erhalten Sie umfangreiche Klausuraufgaben und Übungsaufgaben mit Lösungen! Preis 9,90 EUR Hier bestellen >>