Hallo zusammen,
mit der verpflichtenden E-Rechnung im B2B-Bereich stellt sich für mich weniger die Frage nach Formaten oder Fristen, sondern nach den steuerlichen Folgen der durchgängigen automatisierten Verarbeitung strukturierter Rechnungsdaten.
Wenn E-Rechnungen heute systemseitig übernommen, regelbasiert oder ki basiert kontiert und teilweise ohne manuelle Sichtprüfung verbucht werden, verschiebt sich aus meiner Sicht der Fokus weg vom einzelnen Beleg hin zum zugrunde liegenden Verarbeitungsprozess. Die Rechnung bleibt zwar unverändert archiviert, die steuerlich relevanten Informationen entstehen jedoch zunehmend erst durch Systemlogiken.
Vor diesem Hintergrund interessiert mich, ob sich der Prüfungsmaßstab der GoBD faktisch verändert. Wird künftig primär die Ordnungsmäßigkeit des Systems, der Prozessregeln und der Datenflüsse geprüft und nicht mehr die einzelne Rechnung? Und reicht die Unveränderbarkeit der E-Rechnung noch aus, wenn Buchungsentscheidungen automatisiert und nachgelagert getroffen werden?
Mich würde eure Einschätzung aus Praxis und Prüfung interessieren, ob die E-Rechnung dieses Jahr eher ein technischer Standard bleibt oder tatsächlich einen Paradigmenwechsel in der Buchführungs- und Prüfungspraxis einleitet.
Viele Grüße
mit der verpflichtenden E-Rechnung im B2B-Bereich stellt sich für mich weniger die Frage nach Formaten oder Fristen, sondern nach den steuerlichen Folgen der durchgängigen automatisierten Verarbeitung strukturierter Rechnungsdaten.
Wenn E-Rechnungen heute systemseitig übernommen, regelbasiert oder ki basiert kontiert und teilweise ohne manuelle Sichtprüfung verbucht werden, verschiebt sich aus meiner Sicht der Fokus weg vom einzelnen Beleg hin zum zugrunde liegenden Verarbeitungsprozess. Die Rechnung bleibt zwar unverändert archiviert, die steuerlich relevanten Informationen entstehen jedoch zunehmend erst durch Systemlogiken.
Vor diesem Hintergrund interessiert mich, ob sich der Prüfungsmaßstab der GoBD faktisch verändert. Wird künftig primär die Ordnungsmäßigkeit des Systems, der Prozessregeln und der Datenflüsse geprüft und nicht mehr die einzelne Rechnung? Und reicht die Unveränderbarkeit der E-Rechnung noch aus, wenn Buchungsentscheidungen automatisiert und nachgelagert getroffen werden?
Mich würde eure Einschätzung aus Praxis und Prüfung interessieren, ob die E-Rechnung dieses Jahr eher ein technischer Standard bleibt oder tatsächlich einen Paradigmenwechsel in der Buchführungs- und Prüfungspraxis einleitet.
Viele Grüße
Bearbeitet:
Redakteur - 25.02.2026 11:58:14













