Ich habe folgenden Fall:
Ein MA von uns hat eine Seminar bei der IHK gehalten. Von der IHK liegt eine Bescheinigung des Regierungspräsidiums nach § 4 Nr.21 a) bb) UStG vor. Darin wird bestätigt, dass dieses Seminar nach Dauer, Gestaltung der Lehrgänge, Ausbildung und Berufserfahrung der Lehrgangsleiter eine erfolgreiche berufliche Bildung erwarten lassen und angemessene Vertragsbedingungen für die Teilnehmer bestehen. Es wird nicht bescheinigt, dass die o.g. Bildungsmaßnahme im Rahmen einer privaten Schule oder einer anderen allgemeinbildenden oder berufsbildenden Einrichtung i.S.d. §4 Nr.21 a) UStG erbracht werden.
Meine Frage: Wir müssen an die IHK eine Rechnung für die Leistung unseres MA schreiben. Ist unsere Leistung jetzt steuerfrei oder steuerpflichtig?
Ein MA von uns hat eine Seminar bei der IHK gehalten. Von der IHK liegt eine Bescheinigung des Regierungspräsidiums nach § 4 Nr.21 a) bb) UStG vor. Darin wird bestätigt, dass dieses Seminar nach Dauer, Gestaltung der Lehrgänge, Ausbildung und Berufserfahrung der Lehrgangsleiter eine erfolgreiche berufliche Bildung erwarten lassen und angemessene Vertragsbedingungen für die Teilnehmer bestehen. Es wird nicht bescheinigt, dass die o.g. Bildungsmaßnahme im Rahmen einer privaten Schule oder einer anderen allgemeinbildenden oder berufsbildenden Einrichtung i.S.d. §4 Nr.21 a) UStG erbracht werden.
Meine Frage: Wir müssen an die IHK eine Rechnung für die Leistung unseres MA schreiben. Ist unsere Leistung jetzt steuerfrei oder steuerpflichtig?