Abholung Drittland - Lieferung Drittland - Deutsches Unternehmen

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Abholung Drittland - Lieferung Drittland - Deutsches Unternehmen
Hallo,
bei folgenden Sachverhalt bitte ich um Hilfe.  Verkauf von Waren an ein deutsches Unternehmen. ( Rechnungsadresse in Deutschland).

Die Abholung der Ware erfolgt in ein Drittland und auch die Lieferung erfolgt in ein Drittland.

Sind die Voraussetzungen für eine Rechnungssstellung ohne Umsatzsteuer erfüllt ?

Bin mir unsicher wegen der deutschen Rechnungsadresse.

Gruß Mike
Hallo Mike,

ich hab grad ein Problem mit "Die Abholung der Ware erfolgt in ein Drittland"... Was meinst du damit? Handelt es sich um ein Reihengeschäft und ihr holt die Ware bei eurem Lieferanten im Drittland ab und liefert sie gleich weiter zu eurem Kunden (ebenfalls im Drittland)?
Generell ist aber maßgebend, wohin die Ware geliefert wird! Auch wenn dahinter eine deutsche Rechnungsadresse steht....

Liebe Grüße
die drei ?
Hallo,

wir liefern direkt von unseren Lieferanten an den Kunden.

Sitz des Lieferanten  - Drittland -  Sitz des Kunden - Drittland  (Lieferadresse)

Sollte also Steuerfrei sein ?

Gruß Mike
Ok, das ist nicht mehr ganz mein Steckenpferd, aber soweit ich mich erinnern kann, ist das nicht gut...

Ich versuch's mal so zu schildern, wie ich glaube, dass es war:  :denk:
Es handelt sich um ein Reihengeschäft, bei dem es sich bei der zweiten Lfg. (deine Firma an den Kunden) um die bewegte Lfg. handelt (da ihr den Transport übernommen habt).
Bei einer bewegten Lfg. ist der Ort dort, wo die Lfg. beginnt.... hier also das Drittland. Dort demnach steuerbar (und evtl. steuerfrei, wenn die Ware aus dem Land raus kommt).... aber nach deren Recht....

Aber selbst, wenn man sich mit der ruhenden Lfg zufrieden gibt (Steuerfreiheit adé), ist der Ort am Ende wieder das Drittland und dort steuerbar und mangels Steuerbefreiung auch steuerpflichtig.

Vielleicht kann dir jmd. anderes besser weiterhelfen… Wenn nicht:
- Ist die Lieferung schon erfolgt oder kann man noch was an den Bedingungen deixeln? (zuerst nach Dtl. liefern, anschließend ausführen.) Bzw. macht das Sinn? Um was für Drittländer handelt es sich?
- Werden die Waren von euch noch irgendwie verarbeitet/eingebaut?
- Um was für Beträge handelt es sich? (einkalkuliertes "Prüferfutter")

Liebe Grüße
die drei ?
Hallo,

die Lieferung ist noch nicht erfolgt. Die Lieferung erfolgt praktisch im Inland des Drittlandes ( China, Hong Kong)  Wird Hong Kong steuerlich anders behandelt als,  China.

Volumen 150.000 €

Der Zeitverlust bei einer Lieferung nach Deutschland und dann wieder zurück ist zu groß.  

Sind alles fertig produzierte Waren.

Gruß Mike
Hallo,

ja ist ein Reihengeschäft.

Mit der normalen der deutschen Rechtsprechung kommt man natürlich nicht weiter. Man kann nur feststellen, das nach deutschem Recht der Ort der Lieferung in China liegt und somit ist dieser Umsatz aus deutscher Sicht nicht steuerbar und muss dann in Kennziffer 45 UStVA gemeldet werden.

Ober der dann vor Ort steuerfrei ist, oder ob sich weitere Pflichten in China ergeben muss am besten Steuerberater von dort beurteilen. Grosser Kanzleien haben oft immer Partner dort vor Ort.

Schönen Gruß
Bearbeitet: sroko - 07.07.2017 20:18:07
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Hallo,
hier nochmals ein Update;

Der Kunde holt die Ware direkt in einem Zolllager in Hong Kong ab.  Die Rechnungsanschrift ist aber auf den Sitz des Kunden in Deutschland ausgestellt nur die Lieferanschrift ist in China.

Bin etwas verunsichert bezüglich der inländischen Rechnungsanschrift. Als Nachweis würden wir die Abholpapiere vom Zolllager und den Zustellnachweis am Ablieferort des Kunden aufbewahren.

Gruss Mike
Die Umsatzsteuer bestimmt sich nach dem Ort der Lieferung, dort wo die Lieferung beginnt und in einigen Fällen auch dort wo die Lieferung endet.

Da bei dir so oder so beide Orte im Ausland liegen, ist der Sachverhalt aus deutscher Sicht nicht steuerbar.
Nachweisen musst du dies ggf mit Frachtpapieren etc.
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
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