Ich bin aus Österreich, also wer sich damit steuerlich auskennt, bitte helfen
Was genau hat es mit diesen "angemessenen Anschaffungskosten" zu tun? Für was ist das genau?
folgendes Beispiel:
Am 23.01.2009 wird ein gebrauchter PKW um €30.000,--gekauft, welcher 2007 erstmalig zugelassen wurde. Der Neupreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung betrug €60.000,--.
Die Angemessenheitsgrenze beträgt €40.000,--, das sind 2/3 des Neupreises (=€40.000,--/€60.000,--).
Vom Gebrauchtwagen werden nur 2/3 des Kaufpreises, das sind €20.000,-- steuerlich anerkannt.
Frage: was heißt das nun, daß nur €20.000,-- steuerlich anerkannt werden?
Daß nur von €20.000 die Vorsteuer abgezogen werden kann, oder hat das was mit der Ertragssteuer zu tun?
Und was heißt:
"Der Sachbezugswert für die Privatnutzung eines arbeitgebereigenen KFZ beträgt seit 2005 monatlich 1,5% der Anschaffungskosten, max. €600,-- (1,5% von €40.000,--).
Was ist dieser "Sachbezugswert"?
Dann noch dieses Beispiel:
2009 wird ein neuer PKW geleast, die Preisbasis für die Berechnung der leasingrate beträgt €50.000,--.
Die Leasingraten sind zu 80% ABSETZBAR (Angemessenheitsgrenze von €40.000,--/Preisbasis von €50.000,--).
Frage: heißt ABSETZBAR nun, daß 80% ABGESCHRIEBEN werden können oder ist damit der Vorsteuerabzug gemeint?
Danke

Was genau hat es mit diesen "angemessenen Anschaffungskosten" zu tun? Für was ist das genau?
folgendes Beispiel:
Am 23.01.2009 wird ein gebrauchter PKW um €30.000,--gekauft, welcher 2007 erstmalig zugelassen wurde. Der Neupreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung betrug €60.000,--.
Die Angemessenheitsgrenze beträgt €40.000,--, das sind 2/3 des Neupreises (=€40.000,--/€60.000,--).
Vom Gebrauchtwagen werden nur 2/3 des Kaufpreises, das sind €20.000,-- steuerlich anerkannt.
Frage: was heißt das nun, daß nur €20.000,-- steuerlich anerkannt werden?
Daß nur von €20.000 die Vorsteuer abgezogen werden kann, oder hat das was mit der Ertragssteuer zu tun?
Und was heißt:
"Der Sachbezugswert für die Privatnutzung eines arbeitgebereigenen KFZ beträgt seit 2005 monatlich 1,5% der Anschaffungskosten, max. €600,-- (1,5% von €40.000,--).
Was ist dieser "Sachbezugswert"?
Dann noch dieses Beispiel:
2009 wird ein neuer PKW geleast, die Preisbasis für die Berechnung der leasingrate beträgt €50.000,--.
Die Leasingraten sind zu 80% ABSETZBAR (Angemessenheitsgrenze von €40.000,--/Preisbasis von €50.000,--).
Frage: heißt ABSETZBAR nun, daß 80% ABGESCHRIEBEN werden können oder ist damit der Vorsteuerabzug gemeint?
Danke


Bearbeitet:
TanjaK - 29.01.2011 23:52:52