
Hallo
preka, Zitat |
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preka schreibt: Wie kann man den Nachweis erbringen, dass die Angestellten auch Angestellte sind? Ausweise mit Name und Personalnummer? |
Gibt es eine Mitarbeiter Karte ? Evtl. Stempelkarte, welche im Besitz ist, also nicht an der Stempeluhr liegen bleibt?
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preka schreibt: Wir möchten eine innerbetriebliche Regelung schaffen, dass unsere Angestellten die Produkte in unserem Laden günstiger kaufen können, bspw. 10% Rabatt. |
Das ist ein guter Ansatz. Darüber werden sich die Mitarbeiter sicher freuen. Und schön, dass du an die weitere Konsequenz denkst

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preka schreibt: Wie viel Rabatt darf man geben? |
Das liegt im ermessen des Arbeitgebers

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preka schreibt: Was müssen wir dabei beachten? Lohnsteuerlich und umsatzsteuerlich? |
Da liegt eher der Hase begraben ;( Mitarbeiter dürfen Ware und/oder Leistungen im Wert von 1080 € jährlich steuerfrei beziehen. Dies bezieht sich auch auf den gegebenen Rabatt, welcher saldiert wird.
Das ist echt ein weites Spektrum, um dies hier alles einzeln aufzuzählen, was und wie es behandelt wird. Und um auf der sicheren Seite zu sein, ist es hier wirklich sinnvoll, dass man den steuerlichen Berater anfragt und die Infos holt, nicht dass man danach in die Röhre guckt ;(
Nur mal am Rande kurz erklärt:
Unser Mitarbeiter im Autohaus kauft sich einen Vorführwagen von seinem Arbeitgeber. Es wird vereinbart, dass der MA für den Vorführer 8.500 € für zu bezahlen hat.
Jetzt muss gefiltert werden: In der Lohnbuchhaltung als auch in der Fibu. Der geldwerte Vorteil/Sachbezug muss ermittelt und berechnet werden.
Und dies nach dem allgemeinen/gängigen/regional üblichen Endpreisen für die Kunden, welche auch Preisnachlässe schachern und Rabatte einheimsen, diese Nachlässe werden auch allgemein/gängig/regional üblich abgezogen. Davon werden 4% Rabatt (Minderung) abgezogen und davon wiederum 1.080 € (steuerfreier Jahresfreibetrag)
regulärer Verkaufspreis Vorführer: 15.000,00 €
üblicher Preisnachlass 5% - 750,00 €
üblicher Verkaufs-Kundenendpreis 14.250,00 €
4% Nachlass lt. §8 Abs. 3 EStG - 570,00€
Wert Vorführer gegenüber MA 13.680,00 €
Rabattfreibetrag lt. §8 Abs. 3 S 2 EStG -1.080,00 €
verbleibender ( umsatzsteuerpflichtiger) Wert 12.600,00 €
Zahlung des Mitarbeiters - 8.500,00 €
zu versteuernder Sachbezug/geldwerter Vorteil 4.100,00 €
Der Betrag in Höhe von 4.100,00 Euro ist in der Lohnabrechnung als Sachbezug zu steuerlich und auch sozialversicherungspflichtig als Bezug anzugeben.
Das gleiche würde sich auch ergeben, wenn es sich um "kleinere" Beträge handelt, dann werden diese über das Jahr zusammen addiert und wenn es den steuerfreien Freibetrag von 1.080,00 € übersteigt, wird die Differenz, nach dem oberen Schema in die Lohnabrechnung einfließen..

Daher ist es wichtig, bei den gegebenen Rabatt, dass der MA seine Karte vorzeigt, um diesen zu bekommen
UND dass der MA auch vermerkt wird, wer den Rabatt erhalten hat.
[COLOR=#003300]Meine Angaben sind nach besten Wissen und Gewissen ganz klar, aber es ersetzt keinen Gang zum steuerlichen Berater.
[/COLOR]VG,
Anni