Hallo zusammen!
Ich hoffe mein Thema ist richtig platziert.
Folgender Fall:
Mitarbeiter kauft bei Amazon Material ein. (Batterien, Panzertape)
Die Rechnung + Lieferanschrift ist seine Privatadresse und sein Name (kein Hinweis auf die Firma, eine GmbH)
Nun möchte der Mitarbeiter das ausgelegte Geld per Auslagenersatz zurückerstattet bekommen.
Folgende Fragen:
1) Kann eine fehlerhafte Rechnung unter 250 eur wie eine Kleinbetragsrechnung behandelt werden? (= Thema falscher Rg.Empfänger)
1.1) kann Vorsteuer gezogen werden?
1.2) darf es als Betriebsausgabe gebucht werden?
2.) die besagte Rechnung liegt NICHT im Original vor, ebenso kein Beleg das eine Zahlung an Amazon vom Mitarbeiter getätigt wurde.
3.) Zusätzlich ist hier an allen internen Vorgaben vorbei gearbeitet worden. Solche Auslagen fallen nicht regelmäßig an.
Reicht die Freigabe durch eine offiziell berechtigte Person (=Vorgesetzter=Zeichnungsberechtigter) als Nachweis das es sich hier um eine Betriebsausgabe handelt?
Ich persönlich bin der Meinung das dies nicht als Betriebsausgabe auf einem Aufwandskonto gebucht werden kann und auch kein Vorsteuerabzug getätigt werden kann. Ebenso würde ich über den Steuerberater die Notwendigkeit der Lohnversteuerung prüfen lassen wenn die Auslagen an den Mitarbeiter beglichen werden.
Danke für eure Hilfe!!
Ich hoffe mein Thema ist richtig platziert.
Folgender Fall:
Mitarbeiter kauft bei Amazon Material ein. (Batterien, Panzertape)
Die Rechnung + Lieferanschrift ist seine Privatadresse und sein Name (kein Hinweis auf die Firma, eine GmbH)
Nun möchte der Mitarbeiter das ausgelegte Geld per Auslagenersatz zurückerstattet bekommen.
Folgende Fragen:
1) Kann eine fehlerhafte Rechnung unter 250 eur wie eine Kleinbetragsrechnung behandelt werden? (= Thema falscher Rg.Empfänger)
1.1) kann Vorsteuer gezogen werden?
1.2) darf es als Betriebsausgabe gebucht werden?
2.) die besagte Rechnung liegt NICHT im Original vor, ebenso kein Beleg das eine Zahlung an Amazon vom Mitarbeiter getätigt wurde.
3.) Zusätzlich ist hier an allen internen Vorgaben vorbei gearbeitet worden. Solche Auslagen fallen nicht regelmäßig an.
Reicht die Freigabe durch eine offiziell berechtigte Person (=Vorgesetzter=Zeichnungsberechtigter) als Nachweis das es sich hier um eine Betriebsausgabe handelt?
Ich persönlich bin der Meinung das dies nicht als Betriebsausgabe auf einem Aufwandskonto gebucht werden kann und auch kein Vorsteuerabzug getätigt werden kann. Ebenso würde ich über den Steuerberater die Notwendigkeit der Lohnversteuerung prüfen lassen wenn die Auslagen an den Mitarbeiter beglichen werden.
Danke für eure Hilfe!!