Autorestwerttilgung - in wieweit abzugsfähig???

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[ geschlossen ] Autorestwerttilgung - in wieweit abzugsfähig???
Hallo zusammen,

ich hab heute was überlegst und bin dann auf eine Frage gekommen: Wenn ein Leasingsvertrag unterbrochen wird, ich meine das Auto verkauft wird, aber es bleibt noch ein Restwert, den man Tilgen muss, ist diese Rest voll abzugsfähig? (bei EÜR, vorher 1% Regelung)

:denk:
Hallo naet,

eine Abschlusszahlung wird kein Sofortaufwand.

Je nach Leasingvertrag wird diese Zahlung zu AK des WG oder wurde bereits bei Abschluss des Vertrages eingebucht und wird dann nur gegen eine vorh. Vbk. ausgebucht.

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo,

nein, Sie haben mich falsch verstanden, das Auto ist schon weg, verkauft. Es wurde neue Vereinbarung nach dem Verkauf getroffen, dass dieser Rest, was von dem Auto übrig geblieben ist, monatlich ausbezahlt wird auch mit Zins.

:denk:
Hallo naet,

okay dann passt meine Antwort nicht so richtig.

Um aber passend zu antworten musst du uns mehr informationen geben. Am besten den ganzen Sachverhalt.

z.B.
- welche Art von Leasingvertrag (wurde PKW bisher bei euch bilanziert oder nicht)
- an wen wurde das Auto verkauft (Leasinggeber oder an einen Dritten)
- seid ihr Ust.-Pflichtig
- usw.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Zitat
Ansimi schreibt:
z.B.
- welche Art von Leasingvertrag (wurde PKW bisher bei euch bilanziert oder nicht)
Leasingsvertrag mit Restwertabkauf
ich habe schon geschrieben, bei Einnahmeüberschussrechnung.
- an wen wurde das Auto verkauft (Leasinggeber oder an einen Dritten)
an einen Dritten
- seid ihr Ust.-Pflichtig
nein
- usw.
Z. B. Bleibende Restbetrag gesamt: 20.000,-€, verkauft für 16.000,-€, bleibt Rest 4.ooo,-€, den man auszahlen muss.

Also, es geht dann über z. B. diese 4.000,-€, plus Zinsen.
Hallo naet,

das hört sich eher nach einem Vertrag an, wo der LN das Fahrzeug aktiviert. Kann ich von hier aber so nicht endgültig bewerten.

Mir ist immer noch nicht klar, wie ihr das bisher gehandhabt habt. Wurde das Fahrzeug bisher in eurem AV geführt oder habt ihr die monatl. Beträge als Aufwand behandelt?

War das Fahrzeug bisher im AV, hast du "Erträge aus dem Verkauf  AV" und die 4.000 sind nicht mehr abzugsfähig, dafür aber der Abgang von AV bzw. ein bisher nicht  berücksichtigter Zinsanteil.

War das Fahrzeug nicht im AV, stellt die Restzahlung AK des PKW dar, der dann erst aktiviert wird und dann wieder als Abgang rausfliegt, der Verkaufspreis wird dann wieder zu "Ertr. aus dem Verkauf AV"

Alles mal grob erklärt. Du siehst ein wenig komplex, also wirklich mehr input ;)  Je genauer die Angaben umso präziser die Antworten. Pauschale Antwort ist hier schwierig möglich.

Jemand anderes anderer Meinung, dann gerne einklinken :wink1:


Gruß

Andreas
Bearbeitet: Ansimi - 26.04.2010 20:54:38
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo Ansimi,

es war ein Leasingsfahrzeug, der für 3 jahre geleast wurde. Die motl. Rate (560,-€) gingen erstmal voll als Aufwand ab.

Das Auto wurde  im September 09 (vor dem Leasingsablauf) verkauft.

Der Fahrzeugbuchwert bei Leasingsgesellschaft war für das Fahrzeug ca. 23.000,-€ (weiß nicht genau).

Verkauft für ca. 19.000,-€ an einen Dritten. (wir haben davon nichts gekriegt) Das Auto war auch nicht im AV drin.

Am Jahresende wurde mit 1% Regelung die private Nutzungsanteil für 9 Mon. zur Betr.Einn. dazugezählt.

Über den Rest von 4.000,-€ wurde eine Vereinbarung getroffen, dass es monatlich mit 200,- + Zins getilgt wird.

Ich glaube, da das Auto nicht mehr da ist, gibt es keine Private Nutzungsanteile. Das Auto wurde über 90% geschäftlich gefahren.

Was meint Ihr??? Wie wird diese Tilgung bewertet??? :denk:
Nun wird es klarer,

wenn ich es richtig verstehe hat der LG das Auto verkauft und die fehlende Restdifferenz zw. noch zu zahlenden Raten bzw. Werteverlust müsst ihr dem LG nun erstatten und da das in Raten passiert mit Zinsen.

Somit liegt hier im Prinzip ein Darlehen vor, der Zinsanteil landet somit im Kto. Zinsen und die Tilgungsraten z.B. unter sonst. KFZ-Kosten, oder sonst. betriebl. Aufw.

Wenn jemand noch ein besseres Kto. für die Tilgung einfällt, gerne zufügen ;)

Somit ist in dieser besonderen Konstellation tats. alles Aufwand, da du eine EÜR machst, aber erst im Moment der Zahlung.
(Wär ich ohne deine weiteren Angaben, wirklich nicht drauf gekommen wie das zusammensitzt)


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Vielen Dank, ich sehe im Prinzip auch die Sache so, aber wie am Anfang schon gesagt, ich habs überlegt, ob diese Rückzahlung irgendwie anteilig genohmen werden müsste, wegen privatem Anteil.

Aber es ist doch voll Aufwand.

Gute Nacht  :sleep:
Stimmt jetzt ist es hell geworden,

ich würde das auch wie Andreas als Aufwand handhaben. Die 1% Regelung
hat damit nichts zu tun. ;)
Beste Grüße BiBu
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