Hallo zusammen,
ich hab heute was überlegst und bin dann auf eine Frage gekommen: Wenn ein Leasingsvertrag unterbrochen wird, ich meine das Auto verkauft wird, aber es bleibt noch ein Restwert, den man Tilgen muss, ist diese Rest voll abzugsfähig? (bei EÜR, vorher 1% Regelung)

ich hab heute was überlegst und bin dann auf eine Frage gekommen: Wenn ein Leasingsvertrag unterbrochen wird, ich meine das Auto verkauft wird, aber es bleibt noch ein Restwert, den man Tilgen muss, ist diese Rest voll abzugsfähig? (bei EÜR, vorher 1% Regelung)
